OGH bestätigt: Uber muss österreichisches Gewerberecht einhalten
Laut Beschluss darf Uber seine Tätigkeit nur mit Niederlassung und Gewerbeberechtigung anbieten
Wien (OTS) - Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat. Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch!-->!-->!-->…