Rauchverbot: WK-Branchenvertretung fordert Rechtssicherheit für Gastronomiebetriebe
Schwammiger Gesetzeswortlaut erlaubt keine verbindlichen Auskünfte für Wirte – Ministerium ist aufgefordert, endlich klare Richtlinien für die Vollzugsbehörden zu definieren
Wien (OTS) - Seit 1. November ist in Gastronomiebetrieben das Rauchen „in allen den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen, ausgenommen Freiflächen“ gesetzlich verboten. Nach wie vor unklar ist, wie Gastronomiebetriebe solche „Freiflächen“ gestalten dürfen, damit sie noch den Bestimmungen des „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.!-->!-->!-->…