Nationalrat: Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar 2021 verlängert
Sozialbericht 2019 einstimmig zur Kenntnis genommen
Wien (PK) - Das Instrument der Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar 2021 verlängert. Es ermöglicht ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall bis zu drei Wochen von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine!-->!-->!-->…