Offener Brief als Petition mit hochrangigen UnterstützerInnen
Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?
Wien (OTS) - Besorgte Bürger_innen wenden sich an die Bundesregierung und an das Österreichische Parlament.
Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 11.12.2020 die in § 78 StGB enthaltene Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet,“ als verfassungswidrig aufgehoben und festgestellt, dass das
ausnahmslose Verbot jeglicher Art der Hilfe zur Selbsttötung verfassungswidrig sei. Dies tritt mit Ablauf des 31.12.2021 in Kraft. Bis dahin muss die!-->!-->!-->…