Nationalrat beschließt Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen
Mindestbefristung von Wohnungen wird von drei auf fünf Jahre verlängert
Durch das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz soll eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen sowie mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln erreicht werden. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf Jahre verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sollen Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein. Außerdem soll mit dem Gesetz die!-->!-->!-->…