Mifegyne bei Hausärzt*innen nicht verantwortbar
Ein Schwangerschaftsabbruch mittels Abtreibungspille ohne vorhergehende gynäkologische Untersuchung widerspricht den bisherigen Empfehlungen
Wien (OTS) - Mifegyne ermöglicht einen medikamentösen Abbruch in der Frühschwangerschaft, wenn keine medizinischen und zeitlichen Gründe dagegen vorliegen. Eine fachärztliche Konsultation bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen vor der Einnahme ist unbedingt erforderlich.
Nicht für jede Frau geeignet
"Wer fordert, Hausärzt*innen sollen Rezepte für Mifegyne!-->!-->!-->…