Intensivpflege: Versichertenwunsch nach uneingeschränkter Wahlfreiheit bleibt unerfüllt / bpa begrüßt vom Gesetz intendierte…
Berlin (ots) - Sperrvermerk:
Text ist zur Veröffentlichung freigegeben am 2. Juli nach der Verabschiedung durch den Bundestag!
"Die Wahlfreiheit der Versicherten zum Versorgungsort wurde nachgebessert, aber ob ihre Wahl berechtigt ist, entscheiden weiterhin andere. Damit bleibt die Unsicherheit für Versicherte weiter bestehen", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), anlässlich der heutigen Verabschiedung des mehrfach überarbeiteten Intensivpflege- und!-->…