ÖAMTC: Neue Regeln für Mietscooter
Wo E-Scooter künftig abgestellt werden dürfen - und wo nicht
Wien (OTS) - Das Abstellen von Mieträdern und -rollern ist nunmehr auf vier Meter breiten Gehsteigen oder speziell markierten Abstellflächen zulässig. Die Geräte müssen entlang vom fahrbahnseitigen Gehsteigrand im 90°-Winkel aufgestellt werden.
Das Abstellen ist verboten:
*rund um die Wiener Staatsoper
*auf Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer an dort aufgestellten Fahrradständern!-->!-->!-->…