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Bedarfsplanung muss von innovativen Versorgungsangeboten flankiert werden

Berlin (ots) - Am 1. Juli tritt die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft. "Sie wird in vielen Regionen Deutschlands zu zusätzlichen Zulassungen führen. Vor allem die psychiatrische und neurologische sowie die haus- und kinderärztliche Versorgung wird deutlich verbessert", lobt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Auch bei allen anderen Arztgruppen werde es Neuerungen geben. "Doch das Grundproblem, die

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