Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an Zuständigkeiten scheitern
Reformpartnerschaft: Behindertenanwältin empfiehlt Überarbeitung der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fordert anlässlich der laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen!-->!-->!-->…