VKI erfolgreich gegen Hartlauer: Mängelprüfung zu Lasten der Kunden unzulässig
Die Kosten für die Klärung von Gewährleistungsansprüchen muss im Normalfall das Unternehmen tragen
Wien (OTS/VKI) - Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft mbH wegen einer Klausel in deren Formularvorlage für Reparatur-Aufträge geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt, ohne Einschränkung auf den Kunden, sofern weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Häufig!-->!-->!-->…