ÖÄK-Mayer: Quod erat demonstrandum, berufliche Zwangsverpflichtungen für Ärzte sind verfassungswidrig!
ÖÄK-Vizepräsident wird durch Rechtsgutachten der Universität Wien bestätigt und fordert die Politik auf, wie im Gutachten betont, die Arbeitsbedingungen und Gehälter zu verbessern.
„Was gezeigt werden musste, wurde nun gezeigt: Jegliche berufliche Zwangsverpflichtungen von Ärzten sind nicht nur verfassungswidrig, sondern widersprechen auch EU-Recht. Ich hoffe sehr, dass damit die Zwangsphantasien der Politik und Gesundheitsökonomie in Österreich endlich abgestellt sind“, kommentiert Harald Mayer,!-->!-->!-->…