Sozialausschuss billigt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar
Betriebe erhalten künftig Hälfte der Lohnkosten ersetzt
Wien (PK) - Im Zuge der Corona-Krise wurde in Österreich die sogenannte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach!-->!-->!-->…