2. COVID-19-Gesetz aus Sicht des Rechnungswesen
Wien (OTS) - Am 18. März 2020 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz der Justizministerin Maßnahmen im Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechtes vorgestellt, die auch für das Rechnungswesen relevant sein können. Am 21. März 2020 wurde diese Regierungsvorlage unter der Bezeichnung 2. COVID-19-Gesetz im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 16/2020 veröffentlich. Die Steuerberaterin und TPA Partnerin Anja Cupal hat die wesentlichen Inhalte der Regierungsvorlage zusammengefasst.
1. Maßnahmen im Zusammenhang mit gerichtlichen!-->…