Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Nationalrat beschließt Rechtsanspruch auf zwei bis zu vier Wochen
Anpassungen im Bereich der Pharmazeutischen Gehaltskasse angenommen
Wien (PK) - In Zukunft wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten geben. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren Pflege- bzw. Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit zu treffen. Sollte es in den ersten zwei Wochen zu keiner derartigen Vereinbarung!-->!-->!-->…