Steiermark verweigert Kindern mit Diabetes lebensnotwendige Betreuung im Kindergarten
Volksanwalt Achitz: Dreijährige können Blutzuckerkontrolle und Insulinverabreichung nicht selbst übernehmen – Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Der dreijährige J. aus Trieben in der Obersteiermark ist eines von etwa 320 Kindern unter sechs Jahren mit Diabetes-Mellitus-Typ-I. Dank Blutzucker-Sensor und Insulinpumpe kann er ein ganz normales Leben führen. Im Kindergarten ist aber eine durchgehende Betreuung durch eine Kinderpflegekraft lebensnotwendig, denn natürlich kann er noch nicht selbst!-->!-->!-->…