Unfall mit Anhänger: Zugfahrzeug haftet
Wiesbaden (ots) - Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger? Hier sorgt der Gesetzgeber ab 17. Juli mit einer Neuregelung für mehr Klarheit: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine. Die R+V Versicherung senkt deshalb die Haftpflicht-Tarifbeiträge für Anhänger.
Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder!-->…