Restschuldversicherungen: Welcome-Letter verzerren Absicht des Gesetzgebers / Marktwächter-Umfrage: Anschreiben der Versicherer rücken…
Hamburg/Berlin (ots) - Restschuldversicherer konterkarieren die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten. Das ergab eine Anbieterumfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg unter 24 Restschuldversicherern. Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt auszuhändigen.
Keiner der von den Anbietern in diesem Zusammenhang verschickten!-->…