Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln
München (ots) -
- Bei Beitragserhöhung ein Monat Kündigungsrecht auch nach
Wechselstichtag
- Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexperten
unterstützen CHECK24-Kunden
- Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 vielfach ausgezeichnet Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen, also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in!-->…