Grunderwerbsteuer für Küche? / Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrechnen
Berlin (ots) - Wenn Verkäufer und Käufer einer Immobilie im notariellen Kaufvertrag eine bestimmte Summe für mitveräußerte bewegliche Gegenstände vereinbaren, dann kann diese Summe im Regelfall bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 5 K 2938/16)
Der Fall: Der komplette Kaufpreis für ein Einfamilienhaus betrug 392.500 Euro. Darin enthalten waren!-->…