Keine Verjährung im VW-Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche beim Motorentyp EA189 der Abgasnorm Euro 5 weiterhin durchsetzen!
Mönchengladbach (ots) - "Der Beginn der Verjährung kann auf gar keinen Fall mit dem Ende des Jahres 2015 angesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt eine hinreichend aussichtsreiche Klage gegen die Beklagte als Hersteller noch nicht erhoben werden konnte." Das ist eine wichtige Aussage, die das Landgericht Frankfurt am Main getroffen hat. Das bedeutet, dass Forderungen im Diesel-Abgasskandal gegen VW bezüglich des Motorentyps EA189 noch nicht verjährt sind. Verbraucher müssen mindestens bis Ende des Jahres 2020 keine!-->…