Karneval: Spezielle Fahrzeuggutachten für Umzüge sind Pflicht / TÜV Rheinland: Brauchtumsverordnung regelt Ausnahmen bei Volksfesten /…
Köln (ots) - Für Karnevalsgesellschaften und -vereine sind Rosenmontagszüge ein Höhepunkt der Karnevalssession. Damit ihre Themenwagen und Kutschen am bunten Treiben auf den Straßen teilnehmen können, bedarf es einiger Genehmigungen. So dürfen ausschließlich Fahrzeugkombinationen mit Gutachten, das unter anderem TÜV Rheinland ausstellt, an den Umzügen teilnehmen. Sie sollen die größtmögliche Verkehrssicherheit gewährleisten. Da aber beispielsweise der Personentransport auf Anhängern grundsätzlich untersagt ist und die!-->…