Rechtliche Erleichterungen für die Installierung von Balkonkraftwerken und „Papamonat“ für Zivildiener passieren Bundesrat
Weitere Beschlüsse unter anderem zu den Themen Genossenschaftsrecht, E-Government und Verbandsklagen
Ab 1. September 2024 wird die Installierung von sogenannten Balkonkraftwerken einfacher vonstattengehen. Der Bundesrat sprach sich heute mehrheitlich für eine dementsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes aus. Wenn alle Wohnungseigentümer:innen vor der Montage von kleinen Photovoltaik-Anlagen verständigt werden und niemand widerspricht, dann steht einer Installierung nichts mehr im Wege.!-->!-->!-->…