Qualvoll gestorbene Hunde: Anzeige an Staatsanwaltschaft
Pfotenhilfe-Anwalt sieht gerichtlich strafbare Tierquälerei und Beweismittelunterdrückung / Tierhaltungsverbot logische Konsequenz
Im Fall der am Montag letzter Woche in einem Anhänger im Bezirk Vöcklabruck gestorbenen Hunde bringt der Rechtsanwalt des Vereins Pfotenhilfe jetzt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Er sieht den Tatbestand der Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch durch die - laut Hinweisen - südburgenländische Halterin verwirklicht. Es sei allgemein bekannt, dass!-->!-->!-->…