1G-Regelung nur unter Wahrung eines chancengerechten Hochschulzugangs
Salzburg (OTS) - In den vergangenen Tagen hatte sich eine Diskussion rund um eine mögliche 1-G-Regelung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzbetrieb an den österreichischen Unis entwickelt. Demnach sollen, zumindest für bestimmte Lehrveranstaltungen, nur mehr Studierende zugelassen werden können, die einen Impfnachweis vorweisen können. „Bei dieser Diskussion dürfen jene Studierenden, die sich nicht impfen lassen können oder bewusst dagegen entscheiden, nicht vergessen werden. Wenn eine 1-G-Regelung aus!-->…