
Datenschutz-Anpassungsgesetz schafft Rechtssicherheit für Wissenschaft und Forschung
ÖAW sieht Balance zwischen Recht auf Datenschutz und Freiheit der Forschung im vorgesehenen Forschungsorganisationsgesetz gewährleistet
Wien (OTS) – Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) betrachtet die Öffnungsklausel für wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union als wichtige Maßnahme, um den bestmöglichen Schutz personenbezogener Daten mit dem gesetzlich verankerten Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung in Einklang zu bringen.
Wissenschaft und Forschung leisten einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes und zum Innovationsstandort Österreich. Neue Erkenntnisse in der Grundlagenforschung können maßgeblich dazu beitragen gesellschaftliche Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, unser kulturelles Erbe für kommende Generationen zu bewahren, innovative Technologien zu entwickeln oder vielversprechende Therapieansätze für Erkrankungen wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen zu finden.
Ein ausgewogenes und vernünftiges Verhältnis von Datensicherheit und die Möglichkeit des Zugangs zu aktuellen Daten für Forschungszwecke ist dafür unabdingbar. Die Durchführung von zukunftsweisenden Forschungsprojekten darf weder an bürokratischen Hürden scheitern noch dürfen Forschungsergebnisse, etwa in der Demographie oder Medizin, auf einer unzureichenden Datengrundlage basieren. Denn Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine Forschung, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt.
Dipl.-Soz. Sven Hartwig
Leitung Öffentlichkeit & Kommunikation
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