
Innenministerium erteilt Ausfuhranträge unter genauer Beachtung der aktuellen Gesetzeslage
Korrekte Prüfung der geopolitischen Lage – auch im Zielland – ist ein wichtiger Faktor
Das Bundesministerium für Inneres weist in Zusammenhang mit der Berichterstattung am 20. Juni 2026 in der Tageszeitung „Kurier“ über Ausfuhrgenehmigungen für Schusswaffen darauf hin, dass sämtliche Anträge auf Grundlage der geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften geprüft und entschieden werden.
Bei der Beurteilung von Ausfuhranträgen werden zahlreiche Kriterien berücksichtigt. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen fließen auch sicherheits- und außenpolitische Aspekte in die Entscheidungsfindung ein. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die aktuelle geopolitische Lage, insbesondere im jeweiligen Zielland.
Eine Ablehnung bei 400 Anträgen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 400 Ausfuhranträge eingebracht, davon 24 von Steyr Arms. Es wurden 370 bewilligt, 22 von Steyr Arms. 30 Ausfuhranträge wurden zurückgezogen, einer von Steyr Arms. Ein Antrag für den Irak wurde 2025 abgelehnt.
Im Jahr 2026 wurden insgesamt 123 Ausführanträge eingebracht (19 von Steyr Arms), davon 74 bewilligt (neun von Steyr Arms), vier zurückgezogen (keiner von Steyr Arms) und keiner abgelehnt. 45 Aufträge (zehn von Steyr Arms) sind 2026 noch offen.
Die Entscheidungen erfolgten jeweils nach umfassender Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen.
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
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