
WKÖ kritisiert Vorschlag für verschärfte Strafen im EU-Verbraucherschutz
Geplante Geldstrafen sind überzogen. Vereinfachung und das Prinzip „beraten statt strafen“ sind geboten.
Wien (OTS) – Die WKÖ übt Kritik an einem weiteren Vorschlag zum EU-Verbraucherschutz, den die Europäische Kommission heute -zusätzlich zu einem Richtlinienvorschlag zur kollektiven Rechtsdurchsetzung - beschlossen hat. Diese „Sammel-Richtlinie“ soll mehrere bestehende Verbraucherschutz-Richtlinien ändern und sieht unter anderem EU-weit verschärfte Sanktionen in Form von drastischen Geldstrafen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen vor. „Damit hat sich die Kommission ein weiteres Betätigungsfeld für EU-Regulierung gesucht, obwohl ein Fitness Check den zahlreichen bestehenden Verbraucherschutz-Richtlinien bescheinigt hat, dass die auch im digitalen Zeitalter „fit for purpose“ sind“, kritisiert Dr. Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ, diesen Vorschlag.
Art der Durchsetzung soll weiter den Mitgliedstaaten obliegenVor allem erachtet es die WKÖ als verfehlt, EU-weite Strafen vorzuschreiben, weil es bei der Compliance nicht ein Problem „in der EU“ gibt, sondern in einzelnen Mitgliedstaaten. Das zeigte auch der letzte Consumer Conditions Scoreboard: Länder wie etwa Österreich und Deutschland, die nicht primär auf Strafen setzen, schneiden bei diesem Vergleichstest zum Zustand des Verbraucherschutzes sehr gut ab, im Gegensatz zu manch anderen Mitgliedstaaten, die primär auf hohe Geldstrafen setzen. „Dass nicht zielgerichtete Maßnahmen in jenen Mitgliedstaaten erfolgen, die eindeutigen Verbesserungsbedarf haben, sondern wieder EU-weit Sanktionsregelungen vorgeschlagen werden, ist ein weiteres Zeichen für den Regulierungs-Aktionismus im immer komplexeren EU-Verbraucherschutz. Das stößt gerade KMU mehr und mehr vor den Kopf“, erklärt Schön.
Seitens der WKÖ wird in diesem Bereich daher schon lange nachdrücklich mehr Augenmaß im Interesse eines unternehmensfreundlichen Klimas in Europa eingefordert. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist die Berücksichtigung der Forderung der Wirtschaft, dass es kein Widerrufsrecht mehr geben soll, wenn z.B. eine online bestellte Ware nicht nur probiert, sondern vom Kunden tatsächlich gebraucht wird. Ein Beispiel hierfür ist ein Ballkleid, das nach dem Ballbesuch retourniert wird. „Wir bekennen uns zu einem vernünftigen Verbraucherschutz, aber Missbrauch muss – gerade auch im Interesse der sich korrekt verhaltenden Verbraucher – verhindert werden“, stellt Schön klar.
EU-Verbraucherschutz für KMU undurchschaubar
Das EU-Verbraucherschutzrecht ist nach Auffassung der WKÖ immens komplex und für ein KMU, das kein Rechtsexperte ist, nicht mehr durchdringbar. Selbst jene, die sich mit nichts anderem als dem Verbraucherschutz befassen, tun sich bereits schwer, den Überblick zu behalten. Der beste Beweis dafür ist nach Ansicht der WKÖ die neue EU-online-Schulungsmöglichkeit für KMU zum Verbraucherrecht. Die von der Kommission finanzierte Schulungsinitiative, die federführend von BEUC, dem europäischen Dachverband von Verbraucherorganisationen, getragen wird, ist seit kurzem online zugänglich und wurde von der WKÖ stichprobenartig getestet. Allein bei zwei der getesteten Module der Österreichvariante im Quiz-Modus haben die WKÖ-Experten sofort Fehler ausgemacht. „Würde ein nicht rechtskundiges KMU auf die unrichtigen Aussagen in dieser Schulung vertrauen, dann könnte das einen Verstoß nach sich ziehen. Statt über Strafen zu diskutieren, wäre dem EU-Verbraucherschutz durch Vereinfachung und mit der Verankerung des Grundsatzes >beraten statt strafen und klagen< mehr gedient“, so Schön abschließend. (PWK260/DFS)
Wirtschaftskammer Österreich,
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Dr. Rosemarie Schön
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E: rosemarie.schoen@wko.at
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