
Schnabl zur VerkehrsreferentInnenkonferenz: „Verkehrssicherheit steht im Vordergrund!“
Mobilität ist ein Grundbedürfnis und von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung
St. Pölten (OTS) – Es gelte sich in allen politischen Bereichen auf zukünftige Herausforderungen optimal einzustellen. Gerade im Verkehrsbereich passiere die ‚Zukunft‘ jedoch täglich – Stichwort autonomes Fahren, E-Call, etc. „Mobilität – sich möglichst rasch und sicher von A nach B zu bewegen – ist ein Grundbedürfnis von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung“, freut sich LHStv. Franz Schnabl, in der NÖ Landesregierung mit Verkehrsrecht befasst, über die zukunftsweisenden Beschlüsse der Konferenz der VerkehrsreferentInnen aller Bundesländer.
Im Bereich der Elektromobilität gebe es gerade in den letzten Jahren eine enorm rasche Entwicklung und erste Langzeit-Tests für autonomes Fahren werden bereits durchgeführt. Voraussetzung dafür ist nicht zuletzt auch der rasche, flächendeckende Ausbau des 5G-Netzes, um auch die Verkehrssicherheit optimal gewährleisten zu können. Man begrüße daher, dass spezielle Aktionspakete seitens des Ministeriums in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für autonomes Fahren möglichst rasch auf den Weg gebracht werden sollen. „Hier erscheint es mir von besonderer Wichtigkeit insbesondere die Länder bei der Erstellung maßgeblich mitwirken zu lassen, da es in der Verkehrsstruktur länderspezifische Unterschiede gibt, die in das Konzept von vornherein mit einfließen sollen. Außerdem ist es mir ein Anliegen in Niederösterreich eine Teststrecke zu etablieren, um auch in unserem Bundesland Aspekte daraus ableiten zu können. Dieses haben die, mit Verkehr beschäftigten, niederösterreichischen Regierungsmitglieder gemeinsam vorgebracht“, so Schnabl weiter.
Weitere zentrale Punkte zur Verkehrssicherheit, aber auch zum Konsumentschutz waren aus Sicht von Schnabl die Beschlüsse zum automatischen E-Call und missbräuchlichen Chiptuning. Der E-Call ist seit 1. März bei neu genehmigten Fahrzeugen bereits Pflicht und dient dazu rascher auf Unfälle reagieren zu können. Das Chiptuning wird Teil eines Konzepts des Ministeriums sein, das – Stichwort Emmissionen – Fahrzeugänderungen, die Verschlechterungen enthalten für unzulässig erklärt. Hier sei aus Konsumentenschutzsicht besonders rasches Umsetzen erforderlich, so Schnabl abschließend.
Büro LHStv. Schnabl
Anton Feilinger
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