GBV Obmann Wurm begrüßt Klarstellung zu § 10a WGG
Die im Nationalrat beschlossene Klarstellung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bringt für alle Beteiligte mehr Rechtssicherheit.
Wien (OTS) - „Mit der gestern beschlossenen Klarstellung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes kommt es zu einer längst fälligen Präzisierung des geltenden § 10a Abs. 1. Eine eindeutige Regelung bezüglich des Handels und Erwerbs von Anteilen an einer gemeinnützigen Bauvereinigung ist seit Längerem eine Forderung des Verbandes“, betont Karl Wurm, Obmann des Dachverbandes der!-->!-->!-->…