
Bundesrats-Enquete befasst sich mit Bedürfnissen von Kindern undJugendlichen
Weitere Diskussion um geplante Veländerung der Kinder- und Jugendhilfe
Wien (PK) – Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen standen im
Mittelpunkt des zweiten Teils der Parlamentarischen Enquete des
Bundesrats zur Zukunft der Kinder- und Jugendwohlfahrt im Parlament.
Zunächst kamen im Diskussionsblock „Übergänge – der Weg ins
Erwachsenenwerden“ nicht nur Rednerinnen der Bundesjugendvertretung
und der Österreichischen Kinderdörfer zu Wort, auch zwei Jugendliche
hatten Gelegenheit, ihre Erfahrungsberichte und Anliegen zu
präsentieren. Danach ging es um das Recht von Kindern auf Schutz und
Versorgung. Im Sinne bundesweit einheitlicher hoher
Qualitätsstandards im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können
viele ExpertInnen der geplanten Kompetenzverschiebung in diesem
Bereich wenig abgewinnen. Mehrfach gefordert wurde zudem die
Unterstützung betreuter Jugendlicher über das 18. Lebensjahr hinaus.
Eingeleitet wurde der Nachmittag wieder von der Kinder- und
Jugendbuchautorin Renate Welsh mit einem bewegenden Text über die
Abschiebung eines Schulkindes in der Vorweihnachtszeit und das Lied
zur Herbergssuche „Wer klopfet an“.
Bundesjugendvertretung: Junge Menschen brauchen Rechte, Chancen und
Perspektiven
Drei zentrale Themenbereiche der Bundesjugendvertretung griff
Caroline Pavitsits in ihrem Referat heraus: nämlich Rechte, Chancen
und Perspektiven für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich. Ein
Kind in Tirol dürfe nicht anders behandelt werden als ein Kind in der
Steiermark, so Pavitsits. Sie erachtet dieses Recht durch die
geplante Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
als massiv bedroht und sprach sich dafür aus, bundesweit einheitliche
Rahmenbedingungen sicherzustellen. Zu befürchten sei sonst etwa, dass
nicht mehr das Kindeswohl an erster Stelle stehe, sondern
beispielweise budgetäre Faktoren. Außerdem würden Kinder abhängig von
ihrem Wohnort-Bundesland Unterstützung erfahren – oder eben nicht.
Hinsichtlich Chancengerechtigkeit sieht Pavitsits besonderen
Handlungsbedarf in der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kinder- und
Jugendhilfe bis zu einem Alter von 24 Jahren. Diese ende derzeit mit
18 Jahren, nicht allen Jugendlichen gelinge zu diesem Zeitpunkt der
Schritt in die Eigenständigkeit auf Anhieb. Der Staat dürfe sich hier
nicht aus der Verantwortung ziehen. Hinsichtlich der Perspektiven
unterstrich die Rednerin der Bundesjugendvertretung, junge Menschen
seien nicht die Zukunft, sondern bereits die Gegenwart. Nur wenn die
Anliegen und Bedürfnisse von jungen Menschen bereits heute
berücksichtigt würden und man bei Maßnahmen über die aktuelle
Legislaturperiode hinaus denke, könnten sich genügend
Gestaltungsspielräume eröffnen.
Österreichische Kinderdörfer: Rechtsanspruch auf Verlängerung der
Kinder- und Jugendhilfe
„26 ist das neue 18“ plädierte Tanja Lechner von der Gesellschaft
Österreichischer Kinderdörfer eindringlich dafür, den Rechtsanspruch
auf Kinder- und Jugendhilfe bis zu einem Alter von 26 Jahren zu
verlängern. Sogenannte „Careleaver“, die in Heimen aufgewachsen sind,
würden sich am Übergang zum Erwachsenenleben vor einer Situation
sehen, wo sie nicht wissen, wie es weitergeht. Bei diesem Schritt in
die Selbständigkeit können die jungen Menschen weder auf die Familie,
noch auf die Kinder- und Jugendhilfe zurückgreifen, so Lechner. Mit
der Unterstützung müssten individuelle Übergänge ermöglich werden,
die Zuständigkeit zur Begleitung verortet die Expertin bei der
konkreten Einrichtung. Das erfordere auch ausreichendes und
entsprechend geschultes Personal. Lechner zeigte sich überzeugt, dass
diese Maßnahmen auf Bundesebene möglich und notwendig sind, zumal sie
längerfristig betrachtet im Hinblick auf Folgeentwicklungen der
jungen Menschen auch kostengünstiger wären. Sie wolle jedenfalls in
einem Land leben, wo alle Menschen die gleichen Chancen bekommen.
Jugendliche am Wort: Eigene Erfahrungsberichte am Weg ins
Erwachsenenwerden
Am Weg ins Erwachsenwerden ist aus Sicht von Richard Gruber das
Mittel zum Erfolg eine ausgewogene Mischung aus Kindergarten, Schule
und Eltern zur Vorbereitung auf das spätere Leben. Eltern sollten
ihre Kinder erziehen, indem sie ihnen ihre Rechte und vor allem
Pflichten aufzeigen. Kinder und Jugendliche sollten aber auch das
Recht auf Selbstbestimmung haben, dies betreffe speziell die Schul-
und Berufswahl. Aus der Erfahrung von Richard Gruber müssten Eltern
die Welt nicht neu erfinden, sich aber bewusst sein, dass es ihre
Pflicht ist, ihre Kinder zu selbstbestimmten und eigenständigen
Menschen zu erziehen. Kinder und Jugendliche brauchen außerdem
Aufgaben, so Richard Gruber, sonst befinden sie sich später im
Zustand der Hilflosigkeit. Um in der Ausbildung und im Beruf Fuß
fassen zu können, braucht es dazu sowohl die Eltern, als auch die
Schule.
Einen sehr eindrücklichen Einblick in seine Erfahrungen gab Pascal
Riegler am Rednerpult. Er habe die letzten Jahre im Kinderdorf
verbracht und befinde sich nun in einer vom Kinderdorf unterstützten
Wohnung, aber mit entsprechender Selbständigkeit. Im Verhältnis zur
Alltagsstruktur im Kinderdorf stehe er aber vor Problemen, die ihm
zuvor nicht einmal bewusst waren – selbständig mit dem Budget
umzugehen, den Haushalt zu führen und organisatorische
Herausforderungen wie Grundnahrungsmittelbedarf, Fortbewegungsmittel
oder Bankgeschäfte zu bewältigen. Der nahende 21. Geburtstag sei für
ihn insofern beängstigend, weil er dann weder familiäre Unterstützung
noch Unterstützung vom Kinderdorf oder Kinder- und Jugendhilfe
bekomme. Er habe erst spät mit der Lehre begonnen und werde diese
erst danach abschließen, außerdem stehe der Zivildienst noch bevor.
Pascal Riegler sieht in der Tatsache, dass es dann keine
Unterstützung mehr gibt, eine klare Lücke im Sozialsystem, wie er
sagte. Er wünscht sich für die Zukunft auch für alle anderen
Jugendlichen diesbezügliche Veränderungen.
Mehrfacher Ruf nach Verlängerung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Forderung der Verlängerung der Kinder- und Jugendhilfe über das
18. bzw. 21. Lebensjahr hinaus wurde im Zuge der Diskussion unter
anderem von den ExpertInnen des Dachverbandes für Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen unterstützt. Auch David Stögmüller,
Bundesrat der Grünen, und SPÖ-Nationalratsabgeordnete Eva-Maria
Holzleitner sprachen sich dafür aus. Der 21. Geburtstag dürfe kein
Datum der Angst sein, so Holzleitner. Es gelte zu überlegen, wie der
Übergang bis 24 Jahre ermöglicht werden kann, sagte auch
ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler. ÖVP-Nationalratsabgeordnete
Andrea Plakolm sieht am Übergang weiterhin die Eltern und die Schule
gefordert, und sprach sich wie Holzleitner für politische Bildung,
aber auch für Alltagskompetenzen im Lehrplan aus.
Thema in der Debatte war überdies der geplante Verzicht des Bundes
auf ein Grundsatzgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe. Während sich
etwa Eder-Gitschthaler für die Kompetenzverschiebung zu den
Bundesländern aussprach, äußerten Stögmüller und einige ExpertInnen
deutliche Ablehnung bzw. Kritik. Es brauche eine bundeseinheitliche
Lösung, so Stögmüller. Umgekehrt war sich Eder-Gitschthaler mit dem
niederösterreichischen ÖVP-Landtagsabgeordneten Franz Dinhobl einig,
dass die Länder diejenigen seien, die genau wissen, was vor Ort
passieren soll und direkt mit den jungen Menschen arbeiten können.
Seitens des Katholischen Familienverbands Österreich wurde
Unverständnis artikuliert, warum man sich mit der Kinder- und
Jugendhilfe in die Länder und damit von einheitlichen Standards
wieder wegbewege. Auch von Seiten des Berufsverbands soziale Arbeit
wird eine „Deprofessionalisierung“ durch die Verländerung befürchtet,
Qualität und wichtige Kommunikationsflüsse würden darunter leiden.
Berger: Kein einziges überzeugendes Argument für Verzicht auf
Bundesgesetz
Wiederholt Kritik an der geplanten Verländerung der Kinder- und
Jugendhilfe gab es auch im dritten Panel der Enquete, die sich dem
Recht des Kindes auf Schutz, Versorgung und Teilhabe widmete. So
meinte Universitätsprofessor Ernst Berger, Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, er habe bis jetzt kein überzeugendes sachliches
Argument für die vorgesehene Abschaffung des Bundesgesetzes gehört.
Vielmehr hegt er die Befürchtung, dass künftig Vorgaben der
Landesfinanzabteilungen und nicht Kinderrechte maßgeblich für die
Kinder- und Jugendhilfe sein werden.
Berger erinnerte in diesem Zusammenhang an die mühevollen
Verhandlungen vor der Beschlussfassung des Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetzes 2013, in die er seinerzeit eingebunden war. Bis
zum Schluss habe es Widerstand einiger Länder gegen das heute
selbstverständliche 4-Augen-Prinzip gegeben, skizzierte er. In
etlichen Bereichen wie der Personalqualität und den
Arbeitsbedingungen gebe es nach wie vor große Unterschiede. Gehen die
Standards noch weiter auseinander, würde das zahlreiche Probleme,
etwa bei der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung,
verursachen. Generell machte Berger auf die Bedeutung von
Kinderrechten und der Unterstützung von Kindern aufmerksam.
Hackspiel: Kinder- und Jugendhilfe braucht mehr Ressourcen
Auch der Präsident der Österreichischen Liga für Kinder- und
Jugendgesundheit Christoph Hackspiel kann der geplanten
Kompetenzverschiebung in Sachen Kinder- und Jugendhilfe nichts
abgewinnen. Er wertet diese als eine „Kindesweglegung des Bundes“ und
appellierte an die BundesrätInnen, das Vorhaben zu stoppen. Es
brauche vielmehr eine Initiative der Länderkammer für mehr
Budgetmittel für die Kinder- und Jugendhilfe, mahnte er.
Die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe seien
grundsätzlich gut und die MitarbeiterInnen motiviert, betonte
Hackspiel. Über die Krisenintervention hinaus sei aber ein breiteres
Unterstützungsangebot für Familien in schwierigen Situationen
notwendig. Die gesellschaftlichen Entwicklungen führten zu einer
zunehmenden Überforderung der Eltern. Die Kinder- und Jugendhilfe
interveniere aber spät und erreiche nur einen Bruchteil der Kinder,
die Hilfe benötigen.
Grund dafür sind nach Meinung von Hackspiel nicht nur mangelnde
Ressourcen, sondern auch ein problematisches Selbstverständnis der
zuständigen Behörden. Dabei sei der Unterstützungsauftrag
ausdrücklich im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. In der
Praxis fehle aber qualitative Zeit für die Kinder. Bemerkenswert
findet es Hackspiel in diesem Zusammenhang, dass Kinder zwar 20% der
Bevölkerung ausmachen, aber nur 6% der Gesundheitskosten auf sie
entfallen.
Im Interesse der Kinder sprach sich der Präsident der Kinderliga
darüber hinaus für die Einrichtung eines Kinderministeriums bzw.
eines Bundes-Kinderbeirats aus und wandte sich gegen Kürzungen bei
der Mindestsicherung.
Wohlschlager: Man muss verstärkt bei Familien ansetzen
Von ihren Erfahrungen als Obfrau des gemeinnützigen Welser Vereins
„Abenteuer Familie“ berichtete Sandra Wohlschlager. Ihr Verein habe
zwei Kontaktpunkte zur Kinder- und Jugendhilfe, und zwar im Bereich
der Besuchsbegleitung und bei der Arbeit mit „Stammkindern“,
schilderte sie. In der Praxis sei es schwierig, Kinder zu
unterstützen, wenn die Eltern nicht kooperieren. Diese seien oft
überfordert und sich ihrer Vorbildwirkung nicht bewusst. Werte, Halt
und Orientierung fehlten.
Wohlschlager plädierte in diesem Sinn dafür, verstärkt bei der
Elternbetreuung anzusetzen. Derzeit sei die Kindesabnahme das einzige
Druckmittel, das die Kinder- und Jugendhilfe habe. Fremdbetreuung
werde bald aber nicht mehr leistbar sein. Die Expertin plädierte
außerdem dafür, bei verordneten Besuchskontakten von
Scheidungskindern stärker auf die Rechte und das Wohl des Kindes zu
achten.
Kompetenzverschiebung stößt auf Zustimmung und auf Widerstand
Skepsis in Bezug auf die Veländerung der Kinder- und Jugendhilfe
wurde auch in der Debatte laut. So gab etwa Hubert Löffler vom
Dachverband der österreichischen Jugendhilfeeinrichtungen zu
bedenken, dass eine Vereinbarung zwischen den Ländern keine
Rechtssicherheit biete und jederzeit kündbar sei. Zudem vermisst er
beim Gesetzentwurf zur Kompetenzverschiebung eine Folgenabschätzung.
Auch die niederösterreichische SPÖ-Bundesrätin Doris Hahn kann keinen
Vorteil einer 15a-Vereinbarung gegenüber einem Bundesgesetz erkennen
und wies unter anderem auf drohende Probleme bei der
Schnittstellenkommunikation hin. Es brauche jedenfalls
bundeseinheitliche Standards, bekräftigte sie.
Verteidigt wurde die geplante Kompetenzverschiebung hingegen von
ÖVP-Bundesrätin Martina Ess und ihrer Parteikollegin im Nationalrat
Gudrun Kugler. Keine Materie lasse sich besser vor Ort regeln als die
Daseinsvorsorge, sagte Ess. Dazu gehöre auch der Schutz der Kinder.
Die Standards in Vorarlberg seien vorbildlich. Auch Kugler
versicherte, dass es zu keinen Verschlechterungen kommen werde.
Mindeststandards würden nicht abgeschafft, sondern – im Sinne der
angestrebten Kompetenzentflechtung – zwischen den Ländern vereinbart
statt per Bundesgesetz verankert.
An die Subsidiaritätsdebatte auf europäischer Ebene fühlt sich
Wolfgang Bogensberger von der Europäischen Kommission erinnert. Ohne
sich inhaltlich festzulegen, plädierte er dafür, die Diskussion
sorgsam zu führen und Entscheidungen nicht aus einer tagespolitischen
Laune heraus zu treffen.
Mehrfach in der Diskussion ausgesprochen wurde außerdem der Wunsch,
Kindesabnahmen auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken und mehr
in Elternbegleitung zu investieren. (Fortsetzung Enquete) mbu/gs
HINWEIS: Fotos der Parlamentarischen Enquete des Bundesrats finden
Sie auf der Website des Parlaments unter
www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/ARCHIV .
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