EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Maßnahmen zu verstärktem Schutzder EU-Außengrenzen

Fonds für integriertes Grenzmanagement soll Schengenraum sichern

Wien (PK) – Für den wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen gibt es
einen neuen Vorschlag aus Brüssel, den der EU-Ausschuss des
Bundesrats heute diskutierte.

Mit einem Fonds für integriertes Grenzmanagement will die Europäische
Kommission rund 9,32 Mrd. € für eine gemeinsame Visumpolitik und die
Bewältigung von Migrationsbewegungen in die EU bereitstellen.
Gleichzeitig soll dadurch das gemeinsame Vorgehen gegen Terrorismus
und andere Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität
erleichtert werden. Der Fonds soll künftig aber auch dazu beitragen,
die Zollkontrollen an den Außengrenzen einheitlicher zu gestalten.
Dementsprechend setzt sich der vorgeschlagene Fonds für integriertes
Grenzmanagement (IBMF) aus zwei Instrumenten zusammen: einem
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa
(BMVI) – dieser Vorschlag stand im Ausschuss zur Debatte – und einem
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Zollkontrollausrüstung.
Ziel ist es, den freien Personen- und Warenverkehr im Schengenraum
sicherzustellen. Aufgestellt würden die Mittel zum integrierten
Grenzmanagement im mehrjährigen EU-Finanzrahmen von 2021 bis 2027.

Bedrohungen für Binnenmarkt eindämmen

Geht es nach der EU-Kommission, dient der Fonds der Stärkung von
Kapazitäten für Kontrollen an den Außengrenzen, auch durch
korrespondierende IT-Großsysteme, für die es
Betriebskostenunterstützung gebe. Inkludiert in das Grenzmanagement
wären Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung grenzüberschreitender
Kriminalität wie die Schleusung von MigrantInnen, Menschenhandel und
Terrorismus. Weiters soll der Fonds Such- und Rettungseinsätze im
Rahmen der Grenzüberwachung auf See unterstützen, Mittel für
technische und operative Maßnahmen bei Grenzkontrollen innerhalb des
Schengenraums bereitstellen und Risikoanalysen ermöglichen, mit Fokus
auf die innere Sicherheit der EU bzw. potentielle Bedrohungen für das
Funktionieren der Außengrenzen.

EU-Mitgliedstaaten, die mit unverhältnismäßigem Migrationsdruck an
den Außengrenzen der EU konfrontiert sind, würden Teams zur
Unterstützung des Migrationsmanagements in Hotspot-Gebieten
bereitgestellt. Mit Drittstaaten will man in diesem Bereich ebenfalls
enger zusammenarbeiten, vor allem setze man im Bereich
Cybersicherheit vermehrt Maßnahmen, um vorzeitig kriminellen
Aktivitäten über die modernen Medien begegnen zu können, erfuhr
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V/O). Die Visa werden auch weiterhin von
den Vertretungsbehörden ausgestellt und die Harmonisierung des
Entry-Exit-Systems befinde sich derzeit in Umsetzung, so die
Information seitens des Innenministeriums auf Fragen der Bundesräte
Martin Preineder (V/N), Stefan Schennach (S/W) und Christoph Steiner
(F/T).

Instrument soll flexibel sein

Grundsätzlich hält die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag fest,
der Schutz der gemeinsamen EU-Außengrenzen erfordere neben den
nationalen Zuständigkeiten auch Maßnahmen der Union als Ganzes. Damit
die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex erfolgreich ein
integriertes europäisches Grenzmanagement umsetzen könne, müssten die
EU-Finanzmittel angemessen verteilt werden. Nur so sei gewährleistet,
dass die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zum Nutzen der
gesamten Union über ausreichende Kapazitäten zur Bewältigung der
Herausforderungen verfügen, mit denen sie konfrontiert sind.

Folglich schlägt die Kommission vor, 60% der Mittel für nationale
Programme und 40% der Mittel für die gezielte Unterstützung der
Mitgliedstaaten, für Projekte auf EU-Ebene und für dringende
Ereignisse vorzusehen. Letzteres fällt unter den Begriff „thematische
Fazilität“, dafür sind im Fonds insgesamt 3,2 Mrd. € vorgesehen.

Bei der Verteilung der Mittel für nationale Programme im Bereich
Grenzmanagement und Visa – insgesamt 4,8 Mrd. € – sind laut Vorschlag
die jeweiligen Belastungen bzw. die Aufgaben zu berücksichtigen. So
ist geplant, den Druck und die Bedrohungslage an den Landaußengrenzen
mit 30%, an den Seeaußengrenzen mit 35%, an den Flughäfen mit 20% und
in den Konsularstellen mit 15% zu gewichten. Dieser
Verteilungsschlüssel werde sehr kontrovers diskutiert, erfuhren die
Ausschussmitglieder seitens der Vertreterin des Innenministeriums.
Österreich selbst hat als Außengrenzen nur die Flughäfen und die
Konsularstellen, wofür aus dem noch derzeit bestehenden Fonds rund 14
Mio. € flossen.

Als Starthilfe sieht der Kommissionsvorschlag für jedes EU-Land 5
Mio. € vor. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/jan

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