
Familienausschuss: Bund und Länder investieren 720 Millionen Euro indie Elementarpädagogik
Bogner-Strauß will Barcelona-Ziel bei den unter Dreijährigen in vier Jahren erreichen
Wien (PK) – Mit den Worten „gut Ding braucht Weile“ freute sich heute
Ministerin Juliane Bogner-Strauß über den mehrheitlichen Beschluss
der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik im Familienausschuss.
Dadurch würden in den nächsten vier Jahren insgesamt 720 Mio. € für
den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung zur
Verfügung gestellt.
Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter
Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche
Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen
verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen.
Begleitend zu den Fördermaßnahmen einigten sich Bund und Länder auch
auf die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie auf die
Einführung eines Kopftuchverbots in den elementaren
Bildungseinrichtungen. Durch diesen Vertrag, der rückwirkend per 1.
September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei
15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des
institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt (
331 d.B.).
Mit in Verhandlung stand ein – letztlich nur von der Opposition
unterstützter – Antrag der Liste Pilz, in dem Abgeordnete Daniela
Holzinger-Vogtenhuber auf die Umsetzung eines bundeseinheitlichen
Qualitätsrahmens in der Elementarpädagogik drängt. Damit verbunden
seien u.a. kleinere Gruppengrößen, ein besserer Betreuungsschlüssel,
weniger Schließtage sowie eine angemessene Bezahlung des
Kindergartenpersonals.
Auf der Agenda des Ausschusses standen noch eine ÖVP-FPÖ-Initiative
betreffend den Schutz von Kindern vor Pornografie und Gewalt im
Internet, eine Reihe von Oppositionsanträgen zu den Themen
Computerspiele und Jugendschutz sowie der Sektenbericht 2017, der
einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und somit als enderledigt
gilt. Die dazu geladene Auskunftsperson Ulrike Schiesser von der
Bundesstelle für Sektenfragen ging vor allem auf die Szene der
Staatsverweigerer sowie auf umstrittene Unterrichtskonzepte ein, die
sich als die zwei vorherrschenden Trends im Jahr 2017
herauskristallisierten.
Bund und Länder einigen sich auf Wertekatalog und Einführung des
Kopftuchverbots in Kindergärten
Ausschussvorsitzender Norbert Sieber (ÖVP) sprach von einem
ambitionierten Projekt, da erstmals drei Vereinbarungen in einer
zusammengefasst wurden. Die Tatsache, dass von Seiten der Länder
sogar mehr Mittel als bisher investiert werden, sei ein schönes
Ergebnis. Die Kinderbetreuung erfordere vor allem individuelle
Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Familien eingehen,
war ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli überzeugt. Sie wies u.a.
darauf hin, dass die Teilzeitquote bei den Frauen in Österreich noch
immer im europäischen Spitzenfeld liege.
FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber hob insbesondere den Wertekatalog
und die Einführung des Kopftuchverbots hervor. Dies seien wichtige
Beiträge, um die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern.
Nunmehr sei es auch möglich, islamische Kindergärten besser zu
kontrollieren.
Die SPÖ werde der Vereinbarung natürlich zustimmen, auch wenn sich
die Verhandlungen „wie ein Germteig gezogen“ hätten, konstatierte
Abgeordnete Birgit Sandler. Froh sei sie darüber, dass die
Bundesländer noch einiges entschärft hätten. Probleme gibt es nach
Ansicht der Mandatarin im Bereich der Sprachförderung. Viele Personen
hätten gekündigt, da die Finanzierung nicht sichergestellt war. Ihr
Fraktionskollege Christian Kovacevic war der Meinung, dass bezüglich
der Qualitätsstandards noch mehr möglich gewesen wäre. Außerdem
stagnieren die Bundesmittel in den nächsten vier Jahren auf dem
bisherigen Niveau, was de facto einer Reduktion gleich komme. Melanie
Erasim (SPÖ) sah z.B. in Niederösterreich noch einen großen
Aufholbedarf, zumal die dortigen Betreuungseinrichtungen Kinder erst
ab 2,5 Jahren aufnehmen und man generell von einem flächendeckenden
und leistbaren Angebot weit entfernt sei.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) hätte sich
angesichts des Abschneidens im internationalen Vergleich – Österreich
gibt nur 0,5% des BIP für die frühkindliche Erziehung aus; Dänemark
hingegen 2%, Schweden 1,6% – mehr Mittel gewünscht. Um im Bereich der
Elementarpädagogik Fortschritte zu erzielen und diese auf ein
internationales Niveau zu heben, brauche es auch einen
bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen, heißt es in ihrem Antrag (
454/A(E). Wichtig wären u.a. eine Senkung der Gruppengrößen auf
maximal 20 Kinder, ein besserer Betreuungsschlüssel, die Angleichung
der Vorbereitungszeiten an die der Volksschulpädagoglnnen sowie eine
angemessene Bezahlung für das gesamte fachpädagogische Personal.
Positiv beurteilte sie die Verankerung des Wertekatalogs in der
Vereinbarung sowie das Verbot des Kopftuchtragens, weil es sich dabei
um eine geschlechterspezifische Diskriminierung handelt.
Die Vertreterin der NEOS, Stephanie Krisper, gab zu bedenken, dass
die Regierung teilweise an ihrem eigenen Programm gescheitert sei. Es
gebe weder ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr noch einen
bundeseinheitlichen Rahmenplan. Außerdem habe man es verabsäumt, die
Agenden für die Elementarpädagogik ins Bildungsministerium wandern zu
lassen.
Bogner-Strauß: „Wir haben nicht genug PädagogInnen!“
Die Frage der Kinderbetreuung falle eigentlich in die Kompetenz der
Länder, stellte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß
grundsätzlich fest, der Bund trage nur in Form einer
Anschubfinanzierung dazu bei. Es sei daher sehr erfreulich, dass die
Bundesländer nunmehr wieder mehr Mittel für die Elementarpädagogik
ausschütten. Ein Problem ergebe sich jedoch dadurch, dass es
mittlerweile zu wenig KindergartenpädagogInnen gibt.
Die Ressortchefin ging noch einmal auf die Eckpunkte der Vereinbarung
ein und hob u.a. die Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
insbesondere ab vier Jahren, die Qualitätssteigerung bei der
Tageselternausbildung sowie die Implementierung von pädagogischen
Grundsätzen hervor. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter
zu stärken, wurde ein Schwerpunkt auf die Gruppe der unter
Dreijährigen gelegt, wo das Barcelona-Ziel (33%) trotz einer sehr
guten Entwicklung noch nicht ganz erreicht wurde. Was den
Betreuungsschlüssel betrifft, so habe sich Wien vehement gegen eine
verpflichtende Erhöhung gewehrt, gab die Ministerin zu bedenken. Auf
eine Frage bezüglich der Umsetzung des Wertekatalogs merkte
Bogner-Strauß an, dass die Bundesländer Verwaltungsstrafen als ultima
ratio verhängen können.
Sektenbericht: Staatsverweigerer, „alternative“ Unterrichtskonzepte
und Medizinskepsis weiterhin im Trend
Als nächster Punkt stand der Sektenbericht auf der Tagesordnung, der
über aktuelle Entwicklungen in Sachen Weltanschauungsfragen im Jahr
2017 informiert. Die Bundesstelle für Sektenfragen, an die sich im
Jahr 2017 insgesamt 1.360 Personen gewandt haben, steht seit 1998 als
zentrale Service- und Anlaufstelle allen Privatpersonen,
Institutionen und staatlichen Einrichtungen zur Verfügung. Neben
möglichst objektiver Information und Dokumentation bietet sie
individuelle psychosoziale Beratungen (402 Fälle im Jahr 2017),
Präventionsarbeit sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Thematisch ist die Bundesstelle mit einem weiten Spektrum an Themen
konfrontiert, das von klassischen einschlägigen Gemeinschaften über
Esoterik, Okkultismus, Satanismus, Wunderheilungen,
fundamentalistischen Strömungen, Angeboten zur Lebenshilfe,
Verschwörungstheorien bis hin zu religiösem Extremismus reicht. Um
einen besseren Einblick in die konkrete Arbeit zu geben, werden in
einem eigenen Kapitel unter strikter Wahrung des Datenschutzes
„Fallbeispiele“ präsentiert, wobei erstmalig der Fokus auf Kinder und
Jugendliche als Betroffene gelegt wurde. ( III-184 d.B.).
Die als Auskunftsperson geladene Expertin und Mitarbeiterin der
Bundesstelle für Sektenfragen, Ulrike Schiesser, bestätigte die
Ausführungen von Ministerin Juliane Bogner-Strauß, wonach im letzten
Jahr vor allem zwei Themen im Vordergrund standen: die diversen
„souveränen Bewegungen“, die auch mit Begriffen wie
Staatsverweigerer, Freeman, Reichsbürger oder Staatenbund Österreich
umschrieben werden, sowie umstrittene Unterrichtskonzepte (z.B.
Lais-Lernmethode, Schetinin-Schule, Anastasia-Bewegung), die
ebenfalls stark an Popularität gewonnen haben. So habe die Gründung
der Lais-Schulen in Kärnten im Jahr 2014 den Heimunterrichts-Boom
noch einmal befeuert; 2017 habe man österreichweit 30 Lais-Projekte
registriert.
Als weiteren Trend führte Schiesser eine gewisse Medizinfeindlichkeit
bzw. Skepsis gegenüber klassischen Heilmethoden an. So gebe es etwa
Personen, die daran glauben, dass im Zuge von Impfungen Computerchips
in den Körper gelangen oder dass Bakterien und Viren gar nicht
existieren. Auch komme es vor, dass selbst ernannte Heiler über die
Dosierung von Medikamenten entscheiden bzw. sogar von der Einnahme
abraten.
Was die Szene der Staatsverweigerer betrifft, die sich seit etwa 2014
entwickelt hat, so sei es nach der Verhaftung der „Präsidentin“ des
Staatenbunds Österreich sowie einem Prozess in Krems im April 2017 zu
einem Rückgang an Anfragen gekommen. Gegenüber NEOS-Abgeordneter
Stephanie Krisper, die den seit 2017 eingeführten Paragraphen 247a
angesprochen hat, gab Schiesser zu bedenken, dass die Bundesstelle
sehr selten mit strafrechtlich verfolgbaren Delikten konfrontiert
sei. Ein wichtiges Prinzip ihrer Arbeit bestehe zudem im Schutz der
Anonymität und der Vertraulichkeit, zumal viele Menschen, die sich an
die Bundesstelle wenden, sehr ängstlich seien. Generell gebe es auch
eine starke Vernetzung mit anderen Stellen, wie der Beratungsstelle
für Extremismus, den Landes- und Stadtschulräten sowie den Kinder-
und Jugendanwaltschaften, teilte sie Abgeordneter Cornelia Ecker
(SPÖ) mit.
Bezüglich einer Frage der Abgeordneten Ricarda Berger (FPÖ) gab
Schiesser zu bedenken, dass die Bundesstelle für Sektenfragen nicht
für anerkannte Religionsgemeinschaften zuständig ist. Man befasse
sich daher weder mit dem Opus Dei noch mit den Zeugen Jehovas. Fälle
im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat würden zwar in die
Kompetenz der Bundesstelle fallen, konstatierte sie, Betroffene
würden sich aber wohl eher an die Beratungsstelle für Extremismus
wenden. (Fortsetzung Familienausschuss) sue
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