Sondertransport-Aufsichtsorgane: Längere Gültigkeit der Ausweise bringt 40 Prozent Bürokratieersparnis

Bundestagung der Straßentransport-Aufsichtsorgane zur neuen Ausbildung bei der Sondertransportabsicherung – Ausweise künftig fünf statt wie bisher nur drei Jahre gültig

Wien (OTS) – „Straßentransport-Aufsichtsorgane sichern
Sondertransporte seit 15 Jahren unfallfrei ab. Um dieses hohe
Sicherheitsniveau weiterhin zu gewährleisten, werden künftig bei der
Aus- und Weiterbildung der Sondertransportbegleiter wichtige Inhalte
vertieft geschult“, berichtet Johann Fellner, Obmann der Berufsgruppe
Allgemeiner Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bei der
Bundestagung 2018. Strengere und einheitliche Anforderungen gelten
auch bei der Ausstattung der Begleitfahrzeuge.

Österreichische Praxis ist europaweit Vorbild

Aufbauend auf die höheren Standards bei der Qualifizierung wird
die Gültigkeit der Ausweise künftig fünf statt bisher drei Jahre
betragen. Bei der Absicherung von Sondertransporten ohne jegliche
Polizei realisierte Österreich einen Privatisierungsschritt, der seit
Jahren Vorbild in Europa ist. Diese Aufgabenübertragung an die
Wirtschaft wird Fellner zufolge mit diesen Maßnahmen weiter
gefestigt.

„Dadurch ersparen sich sowohl die Landesbehörden als auch die
Unternehmen viel Bürokratie. Wenn die Gültigkeitsdauer der Ausweise
von drei auf fünf Jahren verlängert wird, muss man um 40 Prozent
weniger Formalitäten erledigen“, sagt Stefan Ebner, Geschäftsführer
des Fachverbandes Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr in der WKÖ.

Die Tätigkeit der Straßentransport-Aufsichtsorgane wird übrigens
durch den neuen Imagefilm „Sicherheit für lang und breit. Die
Sondertransportbegleiter Österreichs“, der bei der Bundestagung
vorgestellt wurde, eindrucksvoll beschrieben. Begleitorgane werden
von den Ländern vereidigt und handeln bei der Verkehrsregelung als
Beamte im funktionalen Sinn. Ihre Anordnungen dürfen von der
Straßenverkehrsordnung abweichen. Blaulicht darf punktuell eingesetzt
werden.

Mehr als 100.000 begleitpflichtige Fahrten pro Jahr

„Bei mehr als 100.000 begleitpflichtigen Fahrten sorgen die
Aufsichtsorgane dafür, dass Sondertransporteure die Auflagen des
Bescheides gemäß Kraftfahrgesetz einhalten und andere
Verkehrsteilnehmer ihre Anordnungen befolgen. Wie ein Vertreter der
Polizei bestätigte, hat es bei einer österreichweite Umfrage nur
positive Rückmeldungen über die Tätigkeit der privaten beliehenen
Organe geben“, so Fellner.

Etwa 42.000 Sondertransport-Bescheide werden jährlich via
E-Government-System [sondertransporte.gv.at]
(http://www.sondertransporte.gv.at ) ausgegeben. Halten Antragsteller
die Auflagen wiederholt nicht ein oder kommt es zu
Bescheid-Fälschungen, können diese aufgrund einer Verschärfung des
KFG gesperrt werden. Rund 1200 Unternehmen, davon die Hälfte
österreichische, stellen jährlich Anträge auf
Sondertransport-Bescheide.

Bei der Absicherung von Sondertransporten verwenden
Straßentransport-Aufsichtsorgane weiße Fahrzeuge (Pkw) mit rotem
rückstrahlendem Seitenstreifen. Seit etwa einem Jahr gelten
österreichweit einheitliche Ausstattungs- und
Ausrüstungsvorschriften. Erste Prüfungen nach dem neuen Kursmodell,
die ab nun bei den Landesregierungen zentral abgenommen werden,
erfolgten bereits mit aktuellen Schwerpunkten zu Verkehrsregeln,
richtigem Verhalten in Risikosituationen oder Kontrolle des
Sondertransports, so Fellner abschließend. (PWK812/DFS)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Stefan Ebner
Bundessparte Transport und Verkehr
Telefon: +43 5 90 900 4028
E-mail: stefan.ebner@wko.at

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