Jarolim: Absoluter Stillstand in der Justizpolitik – „Moser darf nicht arbeiten“

Statt Verbesserungen für die Bevölkerung Anschläge auf Rechtsstaat, Demokratie und Sozialpartnerschaft

Wien (OTS/SK) – „Mit dem heutigen Justizausschuss ist der absolute
Stillstand in der Justizpolitik der Regierung erreicht“, sagt
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Es ist der erste Ausschuss seit
vielen, vielen Jahren in dem keine einzige Gesetzesvorlage bzw.
Materie auf der Tagesordnung steht, die in der Nationalratssitzung
behandelt wird – wenn man davon ausgeht, dass die Regierung alle
Oppositionsanträge vertagen wird, wie etwa den 3-Parteien-Antrag zu
„Sexismus im Netz“. „Offenbar hat Justizminister Moser von Kanzler
Kurz mittlerweile ein Arbeitsverbot verhängt bekommen – wie sonst
lässt sich erklären, dass praktisch beschlussreife Materien
blockiert, notwendige Reformen nicht angegangen werden?“, so der
SPÖ-Justizsprecher. „Aktiv ist die Regierung nur dann, wenn es darum
geht, Rechtsstaat und Demokratie zu untergraben und
Sozialpartnerschaft und Arbeitnehmer-Rechte zu schwächen.“ ****

„Zu keinem der wichtigen justizpolitischen Themen – sei es die Reform
des Maßnahmenvollzugs, ein modernes Eherecht, die versprochene
Unterhaltsgarantie oder Sammelklagen – wurden bisher konkrete
Lösungen oder Vorhaben präsentiert. Die Justiz ist in dieser
Regierung völlig im Abseits, der Justizminister wurde offenbar von
Kanzler Kurz ins Eck gestellt und darf nicht mehr arbeiten“, so
Jarolim. Nicht einmal die eher bescheidenen Punkte des eigenen
Regierungsprogramms werden umgesetzt.

„Fleißig“ zeige sich Schwarz-Blau vor allem dort, wo es um Umfärben
und Schwächung der Sozialpartner sowie gegen die Rechte von
ArbeitnehmerInnen geht, wie etwa bei der Sozialversicherung und beim
12-Stunden-Tag. Als „skandalösen, in der Geschichte der 2. Republik
einmaligen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit“ bezeichnet Jarolim
das Selbstermächtigungsgesetz, das die Regierung beschlossen hat.
Hier erwartet sich der Justizsprecher Antworten von Minister Moser,
der ja auch für Verfassung zuständig ist, „wie dieses Gesetz nur
irgendwie mit der Verfassung und dem Legalitätsprinzip vereinbar
ist“. Die SPÖ werde jedenfalls alle parlamentarischen Möglichkeiten
bis zum Verfassungsgerichtshof nützen, um diese Selbstermächtigung
der Regierung zu verhindern. (Schluss) mr/ah/mp

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