Klage gegen Amazon: Handelsverband reicht Beschwerde bei BWB ein

Die Marktmacht von Amazon wächst dramatisch. Ziel: Herstellung eines fairen Wettbewerbs durch Eliminierung von mutmaßlich wettbewerbswidrigen Geschäftsbedingungen

Wien (OTS) – Das Wachstum des Onlinehandels schreitet in Österreich
in einem Tempo voran, von dem der stationäre Einzelhandel nur träumen
kann. Allein im letzten Jahr sind die Umsätze um zehn Prozent
gewachsen. Aber: Auch die Marktkonzentration steigt ins
Unermessliche. Trotz des eCommerce-Booms verzeichnet nur noch ein
Bruchteil der 9.000 heimischen Onlineshops Umsatzzuwächse. Die zehn
größten Webshops erwirtschaften hierzulande mehr Umsatz als die
folgenden 250.

Allein Amazon machte 2017 in Österreich rund 690 Mio. Euro Umsatz
– hinzu kommt ein Umsatzvolumen von mindestens 700 Mio. Euro über den
Amazon Marktplatz. Der Handelsverband hat angesichts dieser Dominanz
und einiger fragwürdiger Geschäftsbedingungen von Amazon nun erstmals
Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingelegt.

Webshop und Marktplatz: Doppelrolle von Amazon als Hauptproblem

„Mittlerweile wird bei uns fast jeder zweite Euro im eCommerce bei
Amazon ausgegeben“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des
Handelsverbandes. Der heimische Handel ist in einer Schere gefangen.
Das Hauptproblem ist die Doppelrolle des Marktführers: „Amazon ist
einerseits ein klassischer Online-Händler, andererseits aber auch der
größte Marktplatz – sprich, andere Webshops können sich auf der
Amazon Plattform listen lassen. Als führender Marktplatz kann Amazon
theoretisch die Daten der gelisteten Händler einsehen, deren Preise
unterbieten und langfristig das gesamte Geschäft an sich binden. All
das läuft gänzlich an der österreichischen Volkswirtschaft vorbei“,
bestätigt Will.

Amazon besitzt Kundendaten von 93 Prozent der heimischen
Online-Shopper und aller gelisteten heimischen Händler

Mittlerweile haben bereits 93 Prozent aller österreichischen
Online-Shopper zumindest einmal bei Amazon eingekauft. „Uns bereiten
aber nicht nur die Warenkörbe Sorgen, sondern vor allem der Umstand,
dass fast alle Konsumentendaten bei einem US-Konzern liegen“, erklärt
Rainer Will.

Dank seines Marktplatzes verfügt Amazon aber nicht nur über
unzählige Kundendaten, sondern auch über die Daten aller dort
gelisteten Händler – und das sind fast alle heimischen Webshops. Der
Konzern kann diese nutzen, um etwa das Eigensortiment bzw.
Eigenmarken wie „Amazon Basics“ dort zu stärken, wo andere Händler
mit „Bestsellern“ erfolgreich sind, und damit letztere vom Markt
verdrängen.

Diese monopolartige Entwicklung hat verheerende Auswirkungen für
die österreichische Volkswirtschaft, für den Handel und mittelfristig
für alle 600.000 Handelsbeschäftigten. „Fast 60 Prozent aller
Onlineumsätze fließen ins Ausland ab. Damit finanziert der
österreichische Konsument rund 20.000 Arbeitsplätze im Ausland, was
den heimischen Handel als Rückgrat der Wirtschaft,
Beschäftigungsmotor und flächendeckenden Nahversorger massiv unter
Druck bringt. Gerade zu Weihnachten sollten wir daher alle genau
überlegen, wo wir einkaufen“, appelliert Will an die Konsumenten.

„FairCommerce“: Handelsverband bringt erstmals in Österreich
Beschwerde gegen Amazon bei Bundeswettbewerbsbehörde ein

Die EU-Kommission hat Amazon ebenfalls bereits im Visier und
kürzlich Untersuchungen eingeleitet sowie förmliche
Auskunftsverlangen an die Marktplatzhändler gerichtet. Eine
Regulierung, die der Entwicklung entgegenwirkt, wurde bis dato aber
noch immer nicht erlassen. Daher hat sich der Handelsverband nun zu
einem eigenen Schritt entschieden. „Ende 2015 haben wir erstmals
aufgezeigt, wo die Probleme liegen. Drei Jahre sind seither
vergangen, doch die Politik hat den Markt trotz aller Bemühungen
nicht sinnvoll regulieren können. Globalen oder zumindest
europaweiten Lösungen stehen Partikularinteressen einzelner Länder
und jahrelange Blockadehaltungen entgegen. Dies führte uns zum
Entschluss, als erste Organisation in Österreich selbst eine
Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) einzulegen und
damit den Stein ins Rollen zu bringen. Die Zeit läuft uns davon, wir
können nicht länger warten“, ist Will überzeugt.

Konkret sollen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen
gegenüber den heimischen Händlern auf dem Amazon Marktplatz überprüft
werden. Der Handelsverband hat umfassende Analysen durchgeführt:
Damit Händler über Amazon ihre Produkte verkaufen können, müssen
diese die Geschäftsbedingungen, die mit erheblichen Unklarheiten und
Vorbehalten zugunsten Amazons verbunden sind, akzeptieren. Amazon
behält sich beispielsweise das Recht vor, die Verträge mit seinen
Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen
oder auszusetzen. Von einem auf den anderen Tag kann einem
Unternehmer seine komplette Geschäftsbasis entzogen werden: Je
kleiner ein Webshop-Betreiber, desto größer die Abhängigkeit und der
relative Anteil an Umsätzen, die nicht über den eigenen Webshop
erwirtschaftet werden, sondern über Amazon.

Viele Marktplatzhändler berichten auch davon, dass gelistete
Produkte, die auf dem Marktplatz gut laufen, oft von Amazon selbst
übernommen und günstiger angeboten wird. Marktplatzhändler werden
durch diese Praxis gezielt vom Markt verdrängt. „Wir befürchten, dass
ein unerlaubter Datenaustausch zwischen der
Online-Einzelhandelstätigkeit von Amazon und der Marktplatztätigkeit
dies möglich macht“, so Will.

Meldestelle für betroffene Händler beim Handelsverband
eingerichtet

Betroffene Unternehmen können sich beim Handelsverband unter
[ombudsstelle@handelsverband.at]
(mailto:ombudsstelle@handelsverband.at) melden. Der Verband leitet
die Sachverhalte anonymisiert an die Behörde weiter.

Das Ziel ist primär fairer Wettbewerb – durch eine strikte
Trennung der beiden Funktionsbereiche, in denen Amazon einerseits als
direkter Online-Einzelhändler fungiert und andererseits als
Marktplatzanbieter. Eine gesellschaftsrechtliche Trennung innerhalb
des Konzerns ist hier jedenfalls nicht ausreichend, um die
Dateneinsicht als Wettbewerbsvorteil zu beseitigen.

Durch die Untersuchung der BWB soll vor allem erreicht werden,
dass das Kartellgericht Amazon einen Auftrag erteilt, mutmaßlich
wettbewerbswidrige Klauseln und Formulierungen aus den
Marktplatzverträgen zu eliminieren, um „FairCommerce“ zu ermöglichen.
Geldbußen bis 10 Prozent der im vorausgegangenen Geschäftsjahr
erzielten Umsätze sind bei Verfahren dieser Art möglich, eine
Zerschlagung nur dann, wenn keine anderen gleich wirksamen Maßnahmen
zur Verfügung stehen.

Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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