
Neues zentrales Handwerkszeug für Verwaltungsgerichtsverfahren erschienen
VfGH-Präsidentin Bierlein: Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine „Erfolgsgeschichte“
Wien (OTS) – Gestern Abend wurde nach nunmehr 5 Jahren praktischer
Erfahrung mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Neuauflage des
Kommentars zum Verwaltungsgerichtsverfahren am
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) präsentiert. Rechtsanwalt Dr. Mathis
Fister, Rechtsanwaltsanwärterin Dr. Claudia Fuchs und Dr. Michael
Sachs, Vizepräsident des BVwG, haben den Kommentar verfasst und
präsentierten das im Manz-Verlag erschienene Werk.
Mag. Harald Perl, Präsident des BVwG, sagte in seiner Begrüßung,
dass dieses Werk das zentrale Handwerkszeug für alle 700
Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Österreich und von
ganz zentraler Bedeutung für alle Verfahren an den
Verwaltungsgerichten – egal um welche Fachbereiche es sich handle –
sei. Er bedankte sich bei den Autoren und der Autorin für die 2.
Auflage, welche die praktischen Erfahrungen der ersten 5 Jahre
berücksichtige.
Als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnete die Präsidentin des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Dr. Brigitte Bierlein die Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014. Mit der Reform sei es
gelungen, „an die europäische Rechtsentwicklung anzuschließen, die
vom Bild eines von unabhängigen Gerichten getragenen demokratischen
Rechtsstaates – in allen Bereichen der Rechtsordnung – ausgeht“.
Bierlein würdigte das Buch und betonte, bereits die 1. Auflage aus
dem Jahr 2013 sei ein „unentbehrlicher Arbeitsbehelf“.
Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich sei im Jahr 2014
„ein neues Zeitalter“ angebrochen, so die VfGH-Präsidentin. „Durch
die Einsetzung von Verwaltungsgerichten erster Instanz konnte als
Hauptziel der Reform eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden.
Gleichzeitig hat die gerichtsförmige Form der Erledigung von
Verwaltungssachen auch die Entscheidungsqualität spürbar verbessert“,
betonte Bierlein. Besonders deutlich zeige sich dies in der
Beschwerdestatistik des VfGH. Im mehrjährigen Durchschnitt würden
lediglich 4 bis 5 % aller beim VfGH angefochtenen Erkenntnisse und
Beschlüsse der Verwaltungsgerichte aufgehoben. Fest stehe, „dass die
Verwaltungsgerichte die geradezu historische Chance, die
rechtsstaatlichen Strukturen in Österreich weiter zu verbessern,
hervorragend genutzt haben. Den Verwaltungsgerichten gebührt dafür
größter Respekt“, so die VfGH-Präsidentin.
Präsident Perl skizzierte die aus Sicht des BVwG zu bewältigenden
Herausforderungen. „In den ersten 5 Jahren sind allein am BVwG
150.000 Verfahren anhängig geworden. Davon konnten 110.000 Verfahren
bereits abgeschlossen werden“, sagte der Präsident. „Durch große
Anstrengungen wird es im Zusammenwirken mit dem zuständigen
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
gelingen, die Zahl der Verfahrensabschlüsse am BVwG weiter zu
steigern. Dennoch ist ein Faktum, dass die durchschnittliche
Verfahrensdauer sowie die Anzahl der offenen Verfahren weiter
steigen“, sagte Perl abschließend.
Vizepräsident Sachs führte in seinem Statement zum Werk aus, dass
die Praxisrelevanz des Taschenkommentars in den Mittelpunkt gestellt
wurde. Durch die Tätigkeit der Autoren, als Universitätslektor, als
Rechtsanwälte und als Richter, sei die Beleuchtung der
Verfahrensbestimmungen aus den jeweiligen Blickpunkten erfolgt. Der
Nutzen für die Anwenderinnen und Anwender liege darin, dass auch
juristische Lösungen und nicht nur eine kritische Durchleuchtung des
Verfahrensrechts vorliege. Die aktuelle Rechtsprechung des VwGH und
des VfGH wurde eingearbeitet, wodurch der Taschenkommentar nun das
aktuellste Werk am Markt sei, sagte Sachs abschließend.
Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel: 01-601 49-152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at
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