
Nationalrat verordnet 29 SpitzenpolitikerInnen eine weitereNulllohnrunde
Gehälter im öffentlichen Dienst steigen 2019 um durchschnittlich 2,76%
Wien (PK) – Für 29 SpitzenpolitikerInnen wird es auch im kommenden
Jahr eine Nulllohnrunde geben. Das hat der Nationalrat in seiner
heutigen Sitzung auf Initiative der Regierungsparteien einstimmig
beschlossen. Demnach wird die automatische Valorisierung der Bezüge
unter anderem für den Bundespräsidenten, die Regierungsmitglieder,
die drei NationalratspräsidentInnen und die Klubobleute zum zweiten
Mal in Folge ausgesetzt. Für die übrigen Politikerbezüge gilt
hingegen die gesetzliche Inflationsanpassung von 2%, im öffentlichen
Dienst werden die Gehälter sozial gestaffelt zwischen 2,51% und 3,45%
steigen.
Eingebettet ist die Nulllohnrunde für einzelne SpitzenpolitikerInnen
in einen Fünf-Parteien-Antrag , der unter anderem ein höheres
Spesenlimit für Mitglieder von Untersuchungsausschüssen und
MandatarInnen mit Behinderung bringt. Zudem ermöglicht eine ergänzend
dazu mit Stimmenmehrheit beschlossene Novellierung des
Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes auch
den Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat, einen persönlichen
Mitarbeiter bzw. eine persönliche Mitarbeiterin zur Unterstützung
ihrer parlamentarischen Tätigkeit zu beschäftigen.
Kritik an der Nulllohnrunde für SpitzenpolitikerInnen kam von
NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. Es sei Vizekanzler Strache
unbenommen, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, meinte er,
insgesamt handle es sich aber um einen reinen „Marketingschmäh“, mit
dem man den ÖsterreicherInnen Sand in die Augen streue. Schließlich
bringe die Initiative der Regierungsparteien maximal Einsparungen von
150.000 € pro Jahr, während die gleichzeitige Valorisierung der
Parteienförderung Zusatzkosten für das Budget von 1,6 Mio. €
verursache. Hier und bei den Wahlkampfkosten gilt es seiner
Auffassung nach anzusetzen.
Das wollte Wolfgang Gerstl (ÖVP) allerdings nicht so sehen. Beim
Verzicht auf die Bezugserhöhung gehe es nicht um Einsparungen,
sondern darum, ein klares Zeichen zu setzen, hielt er Scherak
entgegen. Damit werde unterstrichen, dass die Bundesregierung für die
Menschen arbeite. Markus Tschank (FPÖ) hob hervor, dass die neue
Spesenregelung am Leistungsgedanken anknüpfe, und bedankte sich bei
den ParlamentsmitarbeiterInnen für ihre wertvolle Arbeit.
Scharfe Kritik an Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik
Seitens der SPÖ nutzte Peter Wittmann die Debatte insbesondere dazu,
um die von der FPÖ eingebrachte Klage gegen die Republik Österreich
in Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl
2016 durch den Verfassungsgerichtshof scharf zu kritisieren. Die
Schadenersatz-Forderung in der Höhe von 3,4 Mio. € sei „unanständig“
und zeuge vom „moralischen Verfall“ der Regierungspartei, meinte er.
Auch NEOS-Abgeordneter Scherak kann dieser Klage wenig abgewinnen. Um
zu verhindern, dass letztlich die freiwilligen WahlbeisitzerInnen zum
Handkuss kommen, brachte Wittmann einen Entschließungsantrag ein, der
auf einen vorsorglichen Verzicht von Regressforderungen abzielte,
dieser fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.
Strache: Freiwilligen WahlhelferInnen droht keine Regressforderung
Vizekanzler Heinz-Christian Strache wertete es in seiner
Stellungnahme als ein gutes Zeichen, dass PolitikerInnen, deren Bezug
weit über dem Durchschnittsgehalt der ÖsterreicherInnen liegt, auf
bis zu 400 € monatlich verzichten. Ein Kürzung bei der
Parteienförderung, wie von den NEOS gefordert, hält er hingegen nicht
für sinnvoll. Schließlich sei es wichtig, dass die Parteien
unabhängig von großen Spendern und Unternehmen bleiben.
Was den Antrag der SPÖ betrifft, ist für Strache klar, dass keinem
einzigen freiwilligen Wahlhelfer eine Regressforderung droht.
Schließlich seien es die Wahlbehörden bzw. die beamteten
BehördenleiterInnen und nicht die WahlhelferInnen, die für die
ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl die Verantwortung tragen.
Diese hätten auch die unrechtmäßige vorzeitige Öffnung von Kuverts
veranlasst. Auch für die fehlerhaften Briefwahlkuverts würden die
Behörden verantwortlich sein. Angesichts der Bedeutung der korrekten
Abwicklung von Wahlen, würde der FPÖ gar nichts anderes übrig
bleiben, als Schadenersatz einzuklagen, machte der Vizekanzler und
FPÖ-Chef geltend.
Ähnlich wie Strache argumentierte auch FPÖ-Abgeordneter Tschank.
Seiner Ansicht nach würden sich die Organe der FPÖ des Verdachts der
Untreue aussetzen, würden sie keine Schadenersatzklage einbringen.
Das stellte SPÖ-Abgeordneter Wittmann allerdings umgehend in Abrede.
KandidatInnen für die Bundespräsidentenwahl würden von einem
Personenkomitee aufgestellt, die FPÖ verlange das Geld nun aber für
sich, argumentierte er.
Dienstrechts-Novelle bringt einige Neuerungen für den öffentlichen
Dienst
Mit Stimmenmehrheit haben die Abgeordneten die 2.
Dienstrechts-Novelle 2018 beschlossen. Sie enthält nicht nur den
Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst, sondern bringt auch
einige Neuerungen für BeamtInnen, Vertragsbedienstete und
RichterInnen. Dazu gehören etwa eine Flexibilisierung von Telearbeit,
der Ausbau von „Fachkarrieren“, die Beschleunigung von
Aufnahmeverfahren im Exekutivdienst und neue Einsatzmöglichkeiten für
RichteramtsanwärterInnen. Außerdem wird der neuen Behördenstruktur im
Schulbereich, Stichwort Bildungsdirektionen, Rechnung getragen sowie
die Aufnahme von Verwaltungspersonal für den beim Bundeskanzleramt
eingerichteten ExpertInnen-Think-Tank ohne Ausschreibung ermöglicht.
Die Gehälter im öffentlichen Dienst steigen um durchschnittlich
2,76%, das belastet das Budget mit rund 375 Mio. €.
Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag, mit
dem jedoch lediglich Redaktionsversehen beseitigt werden. Ein
Entschließungsantrag der NEOS fand hingegen keine Mehrheit. Er hatte
unter anderem die Abschaffung der bezahlten Mittagspause im
öffentlichen Dienst zum Ziel.
NEOS kritisieren Privilegien im Öffentlichen Dienst
Massive Kritik am Dienstrechtspaket kam von Gerald Loacker (NEOS).
Vizekanzler Strache habe sich von der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst über den Tisch ziehen lassen, ist er überzeugt. Wie schon in
der Vergangenheit würden zahlreiche Verbesserungen im Arbeitsrecht
der Privatwirtschaft im Öffentlichen Dienst nachvollzogen, ohne dass
der Öffentliche Dienst gleichzeitig auf alte Privilegien wie etwa die
bezahlte Mittagspause verzichte. Strache habe es wie seine
VorgängerInnen verabsäumt, mit Gegenforderungen in die Verhandlungen
mit der Gewerkschaft zu gehen. Auf besondere Kritik stößt bei
Loacker, dass BeamtInnen, die mit einer Anschlusskarenz die normale
Elternkarenz verlängern, künftig bis zu sechs Monate dieser
Anschlusskarenz für die Pension angerechnet bekommen. Damit werde es
ihnen erleichtert, in Korridorpension zu gehen.
Ausdrücklich begrüßt wurde die Dienstrechts-Novelle hingegen von
Friedrich Ofenauer (ÖVP) und seiner Fraktionskollegin Gertraud
Salzmann, die von wegweisenden Bestimmungen sprachen. Die
Bediensteten im Öffentlichen Dienst würden ihr Bestes geben und
Wertschätzung verdienen, betonte Ofenauer und zeigte sich in diesem
Sinn auch mit dem Gehaltsabschluss zufrieden.
Aufregung um Änderungen im Ausschreibungsgesetz
Grundsätzliche Zustimmung fand das Gesetzespaket inklusive des
Gehaltsabschlusses auch bei der SPÖ und bei der Fraktion JETZT.
Alfred Noll (JETZT) stellte trotzdem die Ablehnung der Sammelnovelle
durch seine Partei in Aussicht und nannte als Grund dafür die darin
enthaltene Änderung des Ausschreibungsgesetzes. Damit ermögliche man
die „Durchpolitisierung“ des Verwaltungsapparats beim Bundeskanzler
und beim Vizekanzler, kritisierte er. Dass KabinettsmitarbeiterInnen
von der Ausschreibungspflicht ausgenommen sind, sei verständlich, so
Noll, nun werde diese Bestimmung aber auf einen größeren
Personenkreis ausgedehnt. Damit erhalte die Regierung die
Möglichkeit, zumindest im Bundeskanzleramt und im Verwaltungsapparat
des Vizekanzlers „Politkommissare“ zu installieren.
Der Kritik von Noll schlossen sich auch Peter Wittmann und Angela
Lueger (beide SPÖ) an. Der Wortlaut des Gesetzes ermögliche es dem
Bundeskanzler und dem Vizekanzler, parallel zur Beamtenstruktur
Abteilungen einzurichten, die nicht der Ausschreibungspflicht
unterliegen. Damit konterkariere man auch die Ankündigung, im System
zu sparen, erklärte Wittmann.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) hält die Kritik der Opposition allerdings für
unbegründet. Anders als die Vorgängerregierung wolle die nunmehrige
Regierung verstärkt nationale und internationale ExpertInnen in die
Regierungsarbeit einbeziehen, sagte er. Diese würden ehrenamtlich
arbeiten, aber einen Unterstützungsapparat benötigen. Gerstl ritt in
diesem Zusammenhang auch heftige Attacken gegen die SPÖ, der er
vorwarf, in der Vergangenheit über Leiharbeitsverträge unzulässiger
Weise die eigene Partei gefördert zu haben. Auch Werner Herbert (FPÖ)
ortet eine Fehlinterpretation des Gesetzes durch die Opposition.
Für die übrigen Punkte der Dienstrechts-Novelle signalisierte
SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger Zustimmung durch ihre Partei. Das
Gesetz enthalte viele positive Punkte, auch bei den
Gehaltsverhandlungen habe man ein positives Ergebnis erzielt. In
Richtung Abgeordnetem Loacker merkte Lueger an, der Staat
funktioniere nur dann gut, wenn es einen guten öffentlichen Dienst
gibt.
Namens der FPÖ bedankte sich Werner Herbert bei Vizekanzler Strache
für den Gehaltsabschluss. Es handle sich um einen der besten
Abschlüsse für den öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren. Für
die Kritik Loackers am öffentlichen Dienst zeigte Herbert hingegen
ebenso wenig Verständnis wie sein Fraktionskollege Christian Lausch.
Man könne das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes nicht mit jenem
der Privatwirtschaft vergleichen, schließlich müssten BeamtInnen bis
zu 13 Stunden durchgehend arbeiten und würden am Ende ihres
Arbeitslebens auch keine Abfertigung bekommen, sagte er. Lausch wies
darauf hin, dass etwa in der Justizwache wegen der Personalnot gar
keine echte Mittagspause möglich ist.
Strache: BeamtInnen leisten großartige Arbeit
Die Regierung sei bei den Gehaltsverhandlungen nicht über den Tisch
gezogen worden, widersprach auch der für den öffentlichen Dienst
zuständige Vizekanzler Heinz-Christian Strache NEOS-Abgeordnetem
Loacker. Vielmehr habe man am Ende von drei Verhandlungsrunden ein
für beide Seiten zufriedenstellendes, gerechtes Ergebnis erzielt. Mit
diesem werde auch die angebrachte Wertschätzung für den öffentlichen
Dienst zum Ausdruck gebracht. Schließlich würden die BeamtInnen immer
wieder großartige Arbeit leisten.
In Richtung Abgeordnetem Loacker hielt Strache fest, dass die
bezahlte Mittagspause für BeamtInnen in einem gesamthaften Kontext zu
sehen sei. Er wies in diesem Zusammenhang etwa auf verpflichtende
13-Stunden-Dienste und viele All-In-Verträge hin. Auch die Anrechnung
von bis zu sechs Monaten Anschlusskarenz für die ruhegenussfähige
Gesamtdienstzeit ist für ihn kein Privileg. Man beseitige damit einen
bestehenden Nachteil und schaffe mehr Geschlechtergerechtigkeit,
schließlich könnten Frauen im öffentlichen Dienst erst mit 62 Jahren
in Pension gehen und nicht wie in der Privatwirtschaft mit 60.
Die Änderung im Ausschreibungsgesetz habe er, wie im
Verfassungsausschuss versprochen, nochmals geprüft, versicherte
Strache. Weder die Dienstrechtsabteilung noch der Verfassungsdienst
halte diese aber für bedenklich. Es sei klar normiert, dass sich die
Ausnahme von der Ausschreibungspflicht ausschließlich auf
Angelegenheiten der Regierungspolitik beziehe und damit Abteilungen
und Gruppen, die für bestimmte Sachmaterien in einem Ressort
zuständig sind, nicht umfasse. Betroffene MitarbeiterInnen seien in
der Vergangenheit durch Leiharbeitsverträge „versteckt“ worden.
Gegenüber SPÖ-Abgeordneter Lueger stellte Strache klar, dass die
Kundmachungspflicht für Jobinserate in der Wiener Zeitung mit der
gegenständlichen Novelle nicht gestrichen werde. Man müsse die Wiener
Zeitung zuerst neu aufstellen, bevor man diese Pflicht beseitige,
hielt er fest. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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