Standortgesetz ist Gesichtsverlustsvermeidungsgesetz mit Schubumkehr

„Standortstau“ wird Bundesverwaltungsgericht lahmlegen – Asylamtsversagen verschärft das Problem

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, werde der
Nationalrat heute ein „Gesichtsvermeidungsverlustgesetz“ beschließen.
Sprecher Wolfgang Rehm: „Der Ausgang der Abstimmung ist klar, beim
umstrittenen Standortentwicklungsgesetz geht es mittlerweile nur mehr
um das Prinzip, nicht um die Wirkung. Die ist nämlich zum Schaden für
alle eine kontraproduktive Schubumkehr.“

Die entgegen Fehlinformationen nach wie vor im Gesetz verankerte
Genehmigungsgarantie werde dazu führen, dass mehr Verfahren
sachverhaltsunabhängig 12 Monate nach Antragsstellung – eventuell
auch erst nach Erlangung der Vollständigkeit – vorzeitig enden.
„Behörden werden dadurch gezwungen, unverdauten Projektmüll auf die
nächste Instanz abzuladen. Die Deponie ist aber ein bereits jetzt
völlig überlastetes Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das künftig ohne
zusätzliche Ressourcen quasi doppelte Arbeit leisten soll, wenn das
verfahrensbeschleunigend ist, fresse ich den sprichwörtlichen Besen“,
so Rehm. Das BVwG habe in seiner Stellungnahme zum Standortgesetz im
Rahmen der Ausschussbegutachtung einen zusätzlichen Bedarf von zehn
RichterInnen fünf juristischen MitarbeiterInnen sowie drei
ReferentInnen abgeschätzt, was noch zu kurz gegriffen erscheine, wo
aber auch dafür keine Anzeichen für eine entsprechende Bedeckung
erkennbar seien. Bereits jetzt stünden laut diesen Angaben 45000
offenen Verfahren lediglich 30000 Verfahrensabschlüssen 2018 und
40000 prognostizierten Neuverfahren 2019 gegenüber.
„Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern die Bearbeitung komplexer
nicht immer allgemeinverständliche Sachverhalte und sind für alle
Beteiligten, auch Behörden und Gerichte sehr fordernd, mitunter auch
überfordernd, wie man etwa am Beispiel der vielzitierten
Salzburgleitung sehen kann“, so UVP-Experte Rehm. Sektorübergreifend
sei anzumerken dass aufgrund des hohen Anteils und einer
überproportionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen
und Asyl – 73% der Neuverfahren 2017 stammten laut BVwG
Pressemitteilung aus diesem Bereich – nach vorliegendem Kenntnisstand
alle Richter jedweder sonstigen Spezialisierung hier mitarbeiten
müssten, was sich auch im UVP-Bereich unweigerlich auf die komplexen
Großverfahren auswirken müsste. „Das heißt im Klartext, das
offensichtliche Versagen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) und damit des Innenministers steht einem schnellen Abschluss
auch von Umweltverfahren entgegen und ist, um im Regierungssprech zu
bleiben, damit in hohem Maße standortschädigend“, so Rehm. Zu
kritisieren sei hier aber nicht der jedenfalls zu gewährleistende
Rechtsschutz, sondern die offenkundige Tatsache dass basierend auf
Medienberichten, denen parlamentarischen Anfragebeantwortungen
zugrundeliegen, 42 Prozent aller negativen Entscheide sich als
offensichtlich so mangelhaft erweisen, dass sie vom BVwG aufgehoben
werden müssen. „Das ist eine unglaublich hohe Quote, die nur dadurch
erklärbar ist, dass entweder das BFA wegen Personalknappheit oder
sonstigen Mängeln nicht die erforderliche Entscheidungsqualität
bringen kann oder sie nicht bringen darf, weil eine hohe negative
Entscheidungsquote politisch erwünscht ist,“ so Rehm. Im Ergebnis
werde so das BVwG mit Verfahren belastet, die bei besserer
erstinstanzlicher Arbeit zu einem Gutteil nie bei der
Beschwerdeinstanz landen würden.

Zur Anwendung des Standortgesetzes, das ab 1.1.2019 gelten soll,
sei neben der nach wie vor schlechten legistischen Qualität und der
verursachten Rechtsunsicherheit auch die Frage offen, wie viele
Projektwerber, deren Anregung für die Erteilung einer Bestätigung der
Standortrelevanz erforderlich sei, sich das Risiko
„Standortverstopfung“ überhaupt werden antun wollen. „Kluge
Projektwerber vermeiden dies, tun das zu wenige, dann gibt es bald
richtigen Standortstau und der betrifft dann alle UVP-Verfahren
gleichermaßen“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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