
AKW Krško: EUGH-Kreise bestätigen Kärntens Forderung nach grenzüberschreitender UVP
LH Kaiser, LR.in Schaar, LR Gruber: Resolution an die Bundesregierung, im Interesse der Bevölkerung die AKW-Betreiber in die Pflicht zu nehmen und Staatenklage vor EUGH zu prüfen
Klagenfurt (OTS) – Die Kärntner Landespolitik geht im Rahmen ihrer
Möglichkeiten mit aller Entschlossenheit gegen die beabsichtigte
Laufzeitverlängerung des slowenischen Atomkraftwerkes Krško bis 2043
vor. „Unser Ziel wäre jedenfalls die Durchführung einer
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der
Österreich und Kärnten die Möglichkeit hätten, durch entsprechende
Stellungnahmen den Druck auf die Betreiber zu erhöhen. Hier geht es
um den Schutz von Millionen Menschen dies- und auch jenseits der
Grenzen, vor der gefährlichen Unberechenbarkeit, die von Atomkraft
ausgeht“, bringt es Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser auf den
Punkt und erinnert an die verheerenden Folgen in Tschernobyl und
Fukushima. Nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen Stellungnahme einer
Generalanwältin des EUGH, die Kärntens Forderung nach einer
grenzüberschreitenden UVP auf Basis gültigen EU-Rechts bestätigt,
erhofft sich Kaiser gemeinsam mit seinen Regierungskollegen
Umweltreferentin Sara Schaar und Landesrat Martin Gruber von der
Bundesregierung rasches und energisches Handeln.
In einer heute in der Sitzung der Kärntner Landesregierung
verabschiedeten Resolution wird die Bundesregierung daher unter
anderem aufgefordert, die Möglichkeit einer Staatenklage und somit
die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH wegen
Nichteinhaltung der entsprechenden EU-Richtlinie 2011/92 zu prüfen.
Gemäß dieser Richtlinie vom 13. Dezember 2011 über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und
privaten Projekten haben Mitgliedsstaaten, die feststellen, dass ein
Projekt erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen
Mitgliedstaats haben könnte, das Recht an dem umweltbezogenen
Entscheidungsverfahren des anderen Mitgliedsstaates als Partei
teilzunehmen. Festgehalten wird in der Resolution auch die
Bereitschaft, Slowenien bei der Steigerung der Energieeffizienz und
den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien in Slowenien auch
durch Kooperation mit und aus Kärnten zu unterstützen.
„Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung
nachkommen. Vor allem anderen hat die Politik den Schutz der
Bevölkerung zu gewährleisten. Daher fordern wir die Österreichische
Bundesregierung auf, mit Unterstützung der Kärntner Landesregierung
eine ehestmögliche Stilllegung, keine Laufzeitverlängerung und die
Abstandname Sloweniens vom weiteren Ausbau zu erwirken“, so Kaiser,
Schaar und Gruber unisono.
Dass es für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken eine
grenzüberschreitende UVP geben muss, geht Kaiser und Schaar zufolge
aus einer Stellungnahme einer Generalanwältin des Europäischen
Gerichtshofes hervor. „Laut EUGH-Generalanwältin Juliane Kokott
machen die Übereinkommen von Espoo und Aarhus eine
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine
Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Bewertung der
Umweltauswirkungen durch die Verlängerung der Periode der
industriellen Stromerzeugung durch bestimmte Kernkraftwerke
erforderlich. In Anbetracht dessen ist sie der Auffassung, dass die
UVP-Richtlinie entgegen der bisherigen Rechtsprechung dahin
auszulegen ist, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die
Verlängerung des Zeitraums der industriellen Stromerzeugung durch
Kernkraftwerke um zehn Jahre notwendig ist“, zitiert der
Landeshauptmann aus der Stellungnahme vom 29. November 2018
(https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-11/cp1
80186en.pdf).
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