
Bundesrat – Weber/Schennach: Justiz mit angemessenen Ressourcen ausstatten
Keine Zustimmung zu EU-grundrechtswidriger Sicherungshaft
Wien (OTS/SK) – „Die Regierung sieht in der Justiz eine Institution, die sie nicht kontrollieren kann; deshalb wird sie systematisch vernachlässigt“, kritisierte SPÖ-Justizsprecher Michael Weber heute, Donnerstag, anlässlich der aktuellen Stunde mit Justizminister Moser im Bundesrat. ****
Die Anzahl des Justizpersonals liege weit unter dem europäischen Durchschnitt. Solange die österreichische Justiz nicht die entsprechenden Mittel erhalte, könne sie nicht das leisten, was von ihr gefordert wird, mahnt Weber. Während in Österreich 2016 noch 27,4 RichterInnen auf 100.000 EinwohnerInnen kamen, sind es aktuell nur noch 20. Diese Entwicklung sei besorgniserregend. Mit solch einer personellen Unterausstattung käme es dann zu skandalösen Situationen wie kürzlich in Graz, wo 14 als gefährlich eingestufte Dschihadisten auf freien Fuß gesetzt werden mussten, weil die Staatsanwaltschaft nicht fristgerecht Anklage erhoben hatte und das Gericht aus formalen Gründen die Enthaftung anzuordnen hatte.
Bundesrat Stefan Schennach, SPÖ-Bereichssprecher für die Europäische Union, betonte die Wichtigkeit der EU in Justizfragen. „Europa schützt seine BürgerInnen dadurch, dass es einen gemeinsamen Rechtsraum schafft“, so Schennach. Die europäische Justizbehörde Eurojust ermögliche eine enge Kooperation der Mitgliedsländer bei der Bekämpfung von Verbrechen wie Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Korruption, oder Computerkriminalität. Aber auch im Zivilrecht gelinge eine bemerkenswerte Zusammenarbeit, sodass es beispielsweise klare Regelungen bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU gebe.
Eine weitere wesentliche Schutzfunktion der EU sieht Schennach in der Durchsetzung der Grundrechte und der Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit. Damit würden die EU-BürgerInnen vor Rechtswillkür ihrer nationalen Regierungen geschützt. Staaten wie Polen oder Ungarn sei es damit nicht möglich, beispielsweise einfach HöchstrichterInnen nach Lust und Laune einzuberufen und abzusetzen und damit massiv in die rechtsstaatliche Gewaltenteilung einzugreifen. Dementsprechend stellt Schennach klar: „Wir werden einer Sicherungshaft nie zustimmen, denn sie verstößt gegen die Grundrechte und Konventionen in Europa.“ (Schluss) ls/md/mp
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