Sozialhilfe neu bedeutet zahllose Rückschritte und Verschlechterungen für Armutsbetroffene

Diakonie sendet aktualisierte Begutachtung an Sozialausschuss des Parlaments: „Sorgen & Expertise ernst nehmen, nicht drüberfahren“

Wien (OTS) – „Die Regierung muss die Sorgen und die eingebrachte Expertise ernst nehmen, nicht drüberfahren. Es wurden über 140 Stellungnahmen abgegeben – nahezu durchgehend negativ. Die Kernkritik, dass das neue Gesetz nicht armutssichernd ist, wurde nicht zur Kenntnis genommen“, kritisiert Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich. „Unsere Forderung ist deshalb:
zurück an den Start“.

Die Bundesregierung hatte nach den Begutachtungen den Gesetzesentwurf zum „Sozialhilfe-Grundsatz-Gesetz“ geringfügig überarbeitet. Die Diakonie legt anlässlich der Sitzung des Sozialausschusses im Parlament am Montag eine aktualisierte Begutachtung vor.

Rückschritt: Ziel “Bekämpfung und Vermeidung von Armut”
gestrichen

Die Diakonie versteht `Mindestsicherung´ als unterstes soziales Netz, das die Würde von Armutsbetroffenen respektieren und Chancen, sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll.

Der vorliegende Entwurf stellt einen massiven Rückschritt im Erreichen dieser Ziele dar. Die „Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung“ ist aus dem Text gestrichen worden. Schon durch die gewählte Bezeichnung des Gesetzes wird deutlich, dass hier einer Abkehr von Grundrechten hin zu einer Sozialhilfe mit stärkerem Gnaden- und Almosencharakter vollzogen werden soll.

Es gibt keine Mindeststandards mehr, sondern nach unten ungesicherte Kann-Leistungen. Die Leistungshöhen, das Wohnen und Hilfen für alleinerziehende Eltern – all das sind „Kann“-Bestimmungen.

Auch die Anrechnung von Spenden privater Hilfsorganisationen und sozialer Initiativen weist auf den bevormundenden Charakter des Gesetzes hin.

Gesetz verfehlt sein eigenes Ziel der Eingliederung in das Erwerbsleben

„Das Gesetz verfehlt zudem sein eigenes Ziel der „Eingliederung in das Erwerbsleben”, kritisiert Moser. „Wer von Geldsorgen geplagt ist, dem fehlt die Kraft, Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu machen, Arbeit zu suchen – das betrifft Alleinerzieherinnen und Asylberechtigte gleichermaßen“.

Als besonders problematisch erachtet die Diakonie auch, dass anerkannten Flüchtlingen die Mindestsicherung um 35% gekürzt wird. Ihnen bleibt lediglich ein Grundbetrag von 560,00 Euro für Wohnen und Leben. Die gekürzten rund 300 Euro werden als Sachleistungen in Form von Deutschkursen vergeben. Gleichzeitig aber werden die Mittel für Deutschkurse gekürzt.

„Erst wird gekürzt, dann wird Leistung verlangt, um vielleicht später wieder die volle Unterstützung zu gewähren. Zielführend und menschenwürdig wäre es, zu sagen: Du erhältst die Unterstützung, die du benötigst. Auf dieser sicheren Basis kannst und sollst du deinen Beitrag leisten“, so Moser.

„In der vorgelegten Sozialhilfe findet sich keine Maßnahme, die Situation Armutsbetroffener verbessern würde. Im Gegenteil: das neue Gesetz treibt die Menschen tiefer in Armut und soziale Ausgrenzung“, so die Diakonie Direktorin abschließend.

Die Begutachtung ist [hier zum Download] (http://bit.ly/2Z6YkZn) verfügbar

Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Medienarbeit
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