Wöginger: Wir helfen jenen, die Hilfe benötigen, sich aber nicht selbst helfen können

ÖVP-Klubobmann kündigt zwei Abänderungen an: Spenden und Heizkostenzuschüsse können von den Ländern bezahlt werden

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Mit der Sozialhilfe neu schaffen wir eine neue Gerechtigkeit. Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein dieser Bundesregierung. Jenen, die sich selber helfen können, dies aber nicht wollen, können wir aber keine Unterstützung auf Dauer geben. Es liegt in unserer Verantwortung, diesem Grundsatz mit dem Sozialhilfegrundsatzgesetz gerecht zu werden, das für alle neun Bundesländer gilt. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher Abg. August Wöginger anlässlich der Debatte zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Nationalrat. Der Klubobmann hob zudem zwei Klarstellungen hervor, die sich aufgrund des Hearings im Ausschuss ergeben haben: Die Spenden – weder öffentliche noch private – werden nicht angerechnet, und Heizkostenzuschüsse können auch in Zukunft von den Ländern bezahlt werden. „Wir ändern das ab, damit die Verunsicherung hoffentlich ein Ende hat.“

Die Sozialhilfe neu diene als Überbrückung. „Von jenen, die arbeiten können, erwarten wir auch, dass sie eine Arbeit annehmen. Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein in diesem Land.“ Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende werden bessergestellt. Neu ist ein Bonus für Alleinerziehende. Menschen mit Behinderung bekommen pro Monat 160 Euro mehr. Bei einer Einzelperson ändere sich nichts, wies Wöginger auf den Nettoausgleichszulagenrichtsatz von 885 Euro netto pro Monat hin. Mindestpensionisten seien von der neuen Regelung in keiner Weise betroffen.

Der Klubobmann hob auch den Wiedereinsteigerbonus hervor. Leistung müsse angerechnet werden. Zudem gebe es eine Härtefallregelung, die Spielräume für die Vollzugsbehörden wie Bezirkshauptmannschaft und Magistrat biete. In den Bundesländern gebe es unterschiedliche Situationen am Wohnungssektor, hob Wöginger die beispielsweise teureren Wohnungskosten in Salzburg oder Bregenz hervor. „Daher haben wir die Lösung geschaffen, dass die Länder hier 30 Prozent dazugeben können.“

Eine fünfköpfige Familie – Eltern mit drei Kindern – erhalte in Zukunft netto 1.640 Euro an Sozialhilfe. Inklusive Familienbeihilfe in Höhe von 630 Euro habe sie damit 2.270 Euro pro Monat netto zur Verfügung. Das sei eine gute und vertretbare Sozialleistung. „Wenn für drei Kinder 1.000 Euro zur Verfügung stehen, dann sind das nicht 44 Euro, wie dies immer von der SPÖ oder anderen Organisationen behauptet wird, sondern 333 Euro pro Kind.“ Die Familienbeihilfe gehöre zum Einkommen dazu, wies Wöginger die Kritik der SPÖ und anderer Organisationen zurück. Aber immer, wenn die SPÖ nicht regiert, gerate sie sozusagen „aus den Fugen“ und beginne, Unwahrheiten zu verbreiten. „Was sagen Sie einem Tischler, einer Kellnerin oder einem Schweißer in einem Industriebetrieb, die 40 Stunden arbeiten, 2.200 Euro brutto verdienen und dafür sorgen, dass diese Sozialhilfe überhaupt ausbezahlt werden kann? Diese Antworten sind Sie uns schuldig geblieben“, so Wöginger zur SPÖ.

Deutsch sei ein Schlüssel zur Mindestsicherung. „Deutsch ist die Grundvoraussetzung und der wichtigste Faktor, damit man am Arbeitsmarkt integriert werden kann und auch das Zusammenleben in unserer Gesellschaft funktioniert. Daher stellen wir 300 Euro als Sachleistung für einen verpflichtenden Deutschkurs zur Verfügung.“

Dieses Sozialhilfegrundsatzgesetz ist notwendig, um den Sozialtourismus in Österreich zu beenden, verwies der Klubobmann unter anderem auf den Zustrom nach Wien und die in der Bundeshauptstadt höchste Arbeitslosenquote und den dortigen höchsten Anteil an Mindestsicherungsbeziehern.

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