Storjohann: Parlamentspetitionen nehmen an Bedeutung zu

Berlin (ots) – Petitionsausschuss überreicht Tätigkeitsbericht an den Bundestagspräsidenten

Der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2018 wird am morgigen Mittwoch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages überreicht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gero Storjohann:

“Petitionen sind ein guter Gradmesser dafür, ob unsere Politik ihre Ziele erreicht. Hier haben alle Bürger gleichermaßen Anspruch darauf, dass ihr Anliegen angenommen, mit gleicher Zuverlässigkeit bearbeitet und sie über das Ergebnis unterrichtet werden. Das gilt unabhängig von Aktualität oder Zahl der Unterstützer.

Zur Wahrung dieses Gleichheitsanspruchs setzen wir uns dafür ein, dass dieses wichtige demokratische Mittel der Bürgerbeteiligung nicht für politische Kampagnen, die Aufmerksamkeit für ein Thema durch Falschmeldungen über die interne Arbeit des Petitionsausschusses generieren wollen, missbraucht wird.

Allein im letzten Jahr erreichten den Deutschen Bundestag 13.189 Neueingaben. Zum Vorjahr war ein deutlicher Anstieg von 1.000 Petitionen zu verzeichnen. Damit zeigten wieder mehr Menschen, dass sie die Möglichkeit schätzen, sich mit Bitten und Beschwerden direkt an den Bundestag wenden zu können. Immer wieder fließen Erkenntnisse aus Petitionen in Gesetzgebungsprozesse ein. Beispielweise haben mehrere Petenten eine Verbesserung der Bedingungen zur Teilnahme an Wahlen für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige gefordert. Diese Kritik wurde in die Bundes- sowie Europawahlordnung aufgenommen und der Zeitraum zur Versendung der Briefwahlunterlagen verlängert. Ebenso wurde die Abschaffung der Umstellung auf Sommer- bzw. Winterzeit gefordert. Hier wird es eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene geben.

Neben diesen Impulsen für Gesetzesänderungen widmet sich der Petitionsausschuss zum größten Teil Einzelanliegen. Bei diesem Teil von 67 Prozent aller Petitionen kann den Einsendern oftmals mit Rat und Unterstützung geholfen werden. So führte die Neuprüfung von geschilderten Sachverhalten im Berichtsjahr 2018 unter anderem dazu, dass gesundheitliche Beschwerden eines ehemaligen Schweißers als Berufskrankheit anerkannt, einem schwerbehinderten Petenten eine Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt oder auch eine intensivierte Rehabilitations-Nachsorge verlängert wurde. Die Erfolge des Petitionsausschusses zeigen einmal mehr, was diesen Ausschuss ausmacht.”

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