BPOLI LUD: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf – Strafe folgt auf dem Fuß

Görlitz (ots) – Die Einschleusung von Ausländern und der wiederholte Versuch der unerlaubten Einreise führten am Dienstag, den 11. Juni 2019, zu zwei Verurteilungen am Amtsgericht Görlitz. Die klare Sachlage ließ in beiden Fällen die Durchführung eines “beschleunigten Verfahrens” zu.

Bereits am Samstag, den 08. Juni 2019 erfolgte auf der BAB 4, Nähe Görlitz, die Festnahme eines Ukrainers wegen des Einschleusens von Ausländern. Einer Streife war gegen 04:00 Uhr ein vollbesetzter Transporter mit ukrainischen Kennzeichen aufgefallen, der in Richtung Dresden unterwegs war.

Fahrer des VW war ein 35-jähriger Ukrainer. Bei den weiteren Insassen handelte es sich um sechs Landsleute, deren Absicht es war, in Thüringen zu arbeiten. Da diese aber die hierfür notwendigen Genehmigungen nicht vorlegen konnten, ergab sich gegen sie der Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen den 35-jährigen Fahrer und Organisator erhärtete sich der Verdacht des Einschleusens.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz ordnete das Görlitzer Amtsgericht am Sonntag, den 09. Juni 2019 Hauptverhandlungshaft gegen den 35-Jährigen an.

Nur zwei Tage später verurteilte das Amtsgericht Görlitz ihn in einem beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten mit Bewährung.

Im zweiten Fall kontrollierte eine Streife der Bundeszollverwaltung am Pfingstmontag, den 10. Juni 2019 auf der BAB4 bei Görlitz einen kurz zuvor aus Polen eingereisten und ausweislosen Fahrer eines polnischen PKW.

Eine hinzugezogene Streife der Bundespolizei widerlegte nach Abgleich von Fingerabdrücken die mündlichen Angaben des Fahrers zu seiner Person. Der Grund für die falsche Namensnennung war schnell gefunden, gegen den 37-jährigen Polen lag ein bis 2023 geltendes Einreiseverbot vor. Darüber hinaus ergänzten das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln die festgestellten strafrechtlichen Verfehlungen.

Da der 37-Jährige in der Vergangenheit schon einmal gegen eine Wiedereinreisesperre verstoßen hatte, regte die Bundespolizei bei der Staatsanwaltschaft Görlitz die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens an.

Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft und so wurde der in Zgorzelec wohnhafte Mann bereits 20 Stunden nach der Feststellung durch das Amtsgericht Görlitz zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Beide Personen wurden im Anschluss an die Gerichtsverhandlungen nach Polen zurückgeschoben.



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