BPOLI EBB: Kurztripp entpuppt sich als illegale Einreise

Uhyst (ots) – Drei Georgier wurden am 28. Juni 2019 um 09:00 Uhr auf der BAB 4 bei Uhyst durch die Bundespolizei gestoppt. Sie gaben vor, als Touristen zu reisen, konnten aber weder ausreichend Bar- und Zahlungsmittel für die Reise vorweisen, noch Angaben zu Unterkunft und Reiseziel machen.

Die Männer im Alter von 24 bis 27 Jahren waren mit einem Alfa Romeo in Richtung Dresden unterwegs und wiesen sich ordnungsgemäß mit ihren e-Reisepässen aus. Sie könnten sich somit bis zu drei Monate als Touristen im Schengengebiet aufhalten. Bereits seit dem 18. Juni waren sie in Polen und wollten laut gebuchter Flugtickets zwei Tage später wieder nach Hause fliegen. Nun reisten sie aber nach Deutschland ein und konnten keine schlüssigen Angaben zu Reiseziel und -zweck machen. Außerdem besteht keine finanzielle Grundlage für den touristischen Aufenthalt. Somit besteht der Verdacht, dass sie einen längeren Aufenthalt anstreben. Ob dies evtl. zur Aufnahme einer illegalen Beschäftigung dienen sollte, ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Die drei Männer müssen sich wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten und wurden inzwischen nach Polen zurückgeschoben. (ak)



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