Der Tagesspiegel: Hohenzollern fordern Kunstwerke und Wohnrecht im Schloss von Berlin, Brandenburg und Bund

Berlin (ots) – Die Hohenzollern mit ihrem Oberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen erheben Ansprüche auf hunderte, teils national bedeutsame Kunstwerke aus öffentlichen Museen Berlins und Brandenburgs. Das geht aus dem “Tagesspiegel” (Samstagausgabe) vorliegenden Unterlagen aus Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand hervor, die seit einigen Jahren unter strenger Vertraulichkeit hinter den Kulissen laufen. Danach haben die Hohenzollern jüngst noch weitere Forderungen erhoben, die für die öffentliche Hand unannehmbar sind. Dabei geht es etwa um Teile des früheren Hausarchivs, die Bibliothek der Preußenkönige und sogar um ein dauerhaftes unentgeltliches Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Schlossvillen.

Eine Ablehnung dieser Forderungen ist in einem Schreiben an Georg Friedrich Prinz von Preußen, das dem “Tagesspiegel” vorliegt, jüngst übermittelt worden: Absender des Briefes vom 13.Juni 2019 ist das Bundeskanzleramt, genauer der Stab von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). In dem Brief an den Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., der mit dem Ende der Monarchie 1919 hatte abdanken müssen, heißt es zu den aktuellen Forderungen der Hohenzollern: “Im Ergebnis dieser eingehenden Beratungen und Prüfungen muss ich Ihnen aber leider mitteilen, dass wir – die Vertreter Berlins, Brandenburgs und des Bundes sowie der drei Kultureinrichtungen – übereinstimmend in den von Ihnen übersandten Unterlagen keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgsversprechende Verhandlungen sehen.”

Bislang war lediglich bekannt, dass das Haus Hohenzollern um Rückgabe früherer Immobilien streitet oder um eine Entschädigung in Millionenhöhe für frühere Preußenschlösser, deren Rückgabe eindeutig ausgeschlossen ist. Zuletzt hatte das Landgericht Koblenz eine Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen auf Rückgabe des Schlosses Rheinfels gegen das Land Rheinland Pfalz abgewiesen.

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