Qualitätsverträge: DEKV fordert mehr Tempo und Engagement von den Krankenkassen

Berlin (ots) – Mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus zu verbessern, können seit dem 15. August 2018 Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhandelt und abgeschlossen werden. Sie sollten ab dem 1. Juli 2019 gelten und bis Ende Juni 2023 laufen, um anschließend evaluiert zu werden. “Wir haben seit einem Jahr die Möglichkeit, individuelle Qualitätsverträge zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Doch bisher ist es keinem unserer Häuser gelungen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, obwohl verschiedene evangelische Krankenhäuser mit Konzepten auf die Krankenkassen zugegangen sind. Aufgrund dieser Erfahrungen fordern wir von den Krankenkassen mehr Tempo und Engagement in diesem Bereich, damit die Frist für die Modellvorhaben nicht ungenutzt verstreicht. Dadurch würde die Chance vergeben, die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe im Krankenhaus langfristig zu verbessern”, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Verbesserungspotenziale für Menschen mit Behinderungen nutzen

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Für einige von ihnen könnten die Qualitätsverträge die Versorgung während eines Krankenhausaufenthalts optimieren.

Verbesserungspotenzial sieht der DEKV in folgenden fünf Bereichen:

– Einführung eines strukturierten sektorenübergreifenden
Aufnahmemanagements, das den Patientinnen und Patienten die
Orientierung in der ungewohnten Umgebung erleichtert und Ärzte
und Pflegepersonal bei der Einordnung des Krankheitsbildes
unterstützt. – Eine qualifizierte feste Bezugsperson, die die fachgerechte
Versorgung sicherstellt, Ansprechpartner für alle Fragen ist und
den Krankenhausaufenthalt koordiniert. Diese Person muss nicht
unbedingt eine interne Pflegekraft aus dem Krankenhaus sein, sie
sollte dem Patienten aber stets zur Verfügung stehen. – Die Kommunikation stellt für Menschen mit Behinderungen oftmals
eine besondere Herausforderung dar. Kommunikationsmittel in
leichter Sprache und eine unterstützte Kommunikation erleichtern
den Austausch zwischen Patientinnen und Patienten und den
Mitarbeitenden im Krankenhaus. Durch die eingeschränkte
Kommunikation ist es für Ärzte und Pflegende oft schwierig,
Krankheitsbilder oder Schmerzen richtig zu diagnostizieren,
einzuschätzen und zu behandeln. Daher erfordern komplizierte
Fälle eine Fallkonferenz, in der verschiedene Experten ihr
Wissen einbringen. – Etablierung eines über das gesetzliche Maß hinausgehenden
Entlassungsmanagements mit dem Ziel, Lücken in der
Behandlungskette zu vermeiden. Dazu muss sichergestellt sein,
dass die relevanten Patienteninformationen des Krankenhauses
sowohl an die betreuende Einrichtung als auch den behandelnden
Arzt weitergegeben werden. – Einführung von verpflichtenden regelmäßigen fachlichen
Schulungen für das Krankenhauspersonal zu den besonderen
Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen während eines
Krankenhausaufenthaltes: Sie benötigen mehr Aufmerksamkeit, eine
einfühlsame Kommunikation und mehr Betreuungszeit. “Individuell vereinbarte Qualitätsverträge würden unseren Häusern die Möglichkeit geben, das erkannte Verbesserungspotenzial für die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich auszuschöpfen. Zugleich bieten die Verträge den Krankenhäusern die Möglichkeit, entstehenden Mehraufwand vergütet zu bekommen. Um diese Win-win-Situation für Patienten und Krankenhäuser zu schaffen, freuen wir uns auf konstruktive und abschlussorientierte Verhandlungen mit den Krankenkassen”, so Radbruch weiter.

Das sind die Hintergründe der Schaffung von Qualitätsverträgen Die Möglichkeit, Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und -kassen zu schließen, wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) im Jahr 2015 geschaffen. 2017 wählte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vier Bereiche aus, für die zunächst Qualitätsverträge modellhaft geschlossen werden dürfen:

– Respirator-Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und
Patienten – Prävention des postoperativen Delirs von älteren Patientinnen
und Patienten – Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus – Endoprothetische Gelenkversorgung Pressekontakt:

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