
AK Info zu Onlinebanking neu 1: Mehr Sicherheit, aber mit Rücksicht auf KonsumentInnen
Neue Richtlinie soll Internetbetrug verhindern, führt aber auch zu Verwirrung
Wien (OTS) – Knapp 60 Prozent der ÖsterreicherInnen erledigen ihre Bankgeschäfte im Internet. Ab 14. September gibt es etwa für Überweisungen neben Verfügernummer, PIN und TAN-Code einige technische Neuerungen beim Online Banking.
In der Theorie klingt es einfach und schlüssig: Eine neue EU-Richtlinie will für mehr Sicherheit beim Onlinebanking sorgen. Künftig soll es eine „starke Kundenauthentifizierung“ bzw. „2-Faktor-Authentifizierung“ geben.
Bis jetzt brauchten KundInnen für Banktransaktionen im Internet ein Passwort, eine Verfügernummer und – zur endgültigen Bestätigung – einen TAN-Code. Dieser soll jetzt durch körperliche Merkmale wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung ergänzt werden. In der Praxis wird es für BankundInnen dadurch komplizierter. Einen einheitlichen Vorgang zur starken Kundenidentifizierung gibt es nicht, jede Bank setzt auf ihr eigenes System.
Fix ist: Der PapierTAN ist Geschichte. Um den neuen Sicherheitsbestimmungen gerecht zu werden, bieten die Banken eigene Apps für Smartphones an. Problematisch ist, dass manche dafür gar keine SMS-TAN Verfahren mehr zur Verfügung stellen wollen. „Sehr kompliziert wird es für BankkundInnen ohne Smartphone. Diese brauchen einen TAN-Generator, also ein Gerät, f das TAN-Codes erzeugt“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner.
All das sorgt für Verunsicherung und Überforderung. Seit einigen Wochen laufen die Telefone in der AK-Konsumentenschutzabteilung deshalb heiß. Um die Umstellung konsumentenfreundlicher zu gestalten, fordert die AK daher:
+ Kein Smartphone-Zwang: KonsumentInnen sollen Internet-Banking mit normalen Handys oder nur mit PCs betreiben können. Zudem kann es nicht im Sinne der Sicherheit sein, wenn alle Zugänge zu einer Bank ausschließlich auf dem Smartphone gespeichert sind.
+ Beibehaltung des SMS-TAN: Sicherheit ist wichtig, aber den BankkundInnen sollen keine Lösungen aufgezwungen werden, die rechtlich nicht erforderlich sind.
+ Kein Körberl-Geld durch teure Zusatzprodukte: TAN-Generatoren sollten – wenn nicht kostenlos – maximal zum Selbstkostenpreis an die KundInnen abgegeben werden.
+ Keine neuen Spesen: Keine neuen Gebührenmodelle wie zB kostenpflichtige TANs einführen
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