Parlament: TOP im Nationalrat am 19. September 2019

Sondersitzung mit Dringlicher Anfrage bzw. Dringlichem Antrag des Klubs JETZT sowie Steuerreform, Pensionsanpassung, Digitalsteuer

Wien (PK) – Der Nationalrat tritt am Donnerstag, dem 19. September, auf Verlangen des Klubs JETZT zu einer Sondersitzung zusammen. Zu erwarten ist eine Dringliche Anfrage bzw. ein Dringlicher Antrag an den Justizminister Clemens Jabloner zum Thema “Illegale Wahlkampfkosten, ein Maulwurf und Desinformation. Wie die ÖVP alle Regeln eines sauberen Wahlkampfes missachtet!”. Eröffnet wird die Sitzung um 10.00 Uhr, die Debatte über die Dringliche Anfrage bzw. den Dringlichen Antrag beginnt um 15.00 Uhr.

Allerdings wird das nicht der einzige Debattenpunkt der Sitzung sein:
Aufgrund von Fristsetzungen sind 20 Gesetzesinitiativen und Entschließungsanträge auf die Tagesordnung zu stellen. Dazu kommen weitere Beschlüsse des Budgetausschusses. So werden die Abgeordneten ab 10.00 Uhr etwa über das Steuerreformgesetz 2020, die Digitalsteuer, das Pensionsanpassungsgesetz 2020 und eine ÖVP-FPÖ-Initiative zur Reform der Finanzverwaltung beraten. Darüber hinaus liegen u.a. Anträge für die Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern, zur finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation, die teilweise Verlängerung der Aktion 2020 für ältere Langzeitarbeitslose sowie zu Tierschutzangelegenheiten vor.

Die Sitzung beginnt mit einer Gedenkminute für den verstorbenen ehemaligen Abgeordneten und Sozialminister a.D. Rudolf Hundstorfer. Vor Eingang in die Debatte ist außerdem die Neuwahl eines Ordners bzw. einer Ordnerin vorzunehmen, da Abgeordnete Alma Zadić im Sommer den Parlamentsklub JETZT verlassen hat. Damit gibt es nunmehr vier fraktionslose Abgeordnete im Nationalrat.

Abseits der Tagesordnung für die Sondersitzung haben sich die Mitglieder der Präsidialkonferenz darauf verständigt, dass es in der nächsten Gesetzgebungsperiode einen Klimakonvent im Parlament geben soll. Mit den Vorüberlegungen für eine entsprechende Enquete-Kommission wird bereits begonnen

Steuerreform 2020: Sozialversicherungsbonus für GeringverdienerInnen und PensionistInnen, Senkung der KV-Beiträge für Selbstständige und LandwirtInnen, Steuerpauschalierung für Kleinunternehmen

Die ehemaligen Koalitionspartner ÖVP und FPÖ wollen noch vor der kommenden Nationalratswahl Teile der von ihr geplanten Steuerreform umsetzen und haben dazu unter dem Titel “Steuerreformgesetz 2020” einen Initiativantrag vorgelegt. Der Budgetausschuss hat die Vorschläge unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags teils einstimmig, teils mehrheitlich gebilligt. Abänderungsanträge der SPÖ, etwa zur Reduktion des Steuersatzes auf Damenhygieneprodukte, fanden keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht eine Entlastung niedrigerer Einkommen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) und eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags vor. Bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 21.500 € soll Steuerpflichtigen ab 2020 über die bisherige Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge hinaus ein “Sozialversicherungsbonus” von bis zu 300 € gewährt werden. Geltend gemacht werden kann dieser Bonus rückwirkend im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Für PensionistInnen ist vorgesehen, die Negativsteuer von 110 € auf 300 € jährlich zu erhöhen. Der Pensionsabsetzbetrag soll im Einkommensteuergesetz von 400 € auf 600 €, der erhöhte Pensionsabsetzbetrag von 764 € auf 964 € steigen.

Selbständige und LandwirtInnen werden – unabhängig von ihrem Einkommen – ab Jänner 2020 niedrigere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Konkret werden diese auf 6,8% gesenkt; die Differenz von 0,85% zum bisherigen Beitragssatz übernimmt der Bund. Durch eine Anpassung im Finanzausgleichsgesetz wird sichergestellt, dass die Kosten nicht zu Lasten der Länder gehen. SPÖ und Liste JETZT kritisieren massiv, dass von dieser Maßnahme vor allem GutverdienerInnen profitieren und damit die Intention des Steuerreformgesetzes – Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten – konterkariert wird.

Entlastungen sind darüber hinaus für KleinunternehmerInnen durch eine einfache Steuerpauschalierung und eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes auf 35.000 € geplant. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 € auf 800 € verdoppelt.

Weitere Elemente des Steuerreformgesetzes sind die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10% sowie Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energie wie Wasserstoff, Biogas und durch Photovoltaik erzeugten Eigenstrom. Ebenso kommt es zu Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und bei der Tabaksteuer, wobei bezüglich der NoVA-Berechnung für Wohnmobile und dem Steuersatz auf Tabak zum Erhitzen noch Adaptierungen im Ausschuss vorgenommen wurden.

Die Liste JETZT kritisierte neben der Verteilungswirkung des vorliegenden Entwurfs unter anderem die ihrer Meinung nach viel zu spärlichen ökologischen Elemente der Steuerreform. Die NEOS befürchten, dass durch die steuerliche Entlastung von NiedrigverdienerInnen Teilzeitarbeit noch attraktiver wird. Sie stimmten dem Gesetzespaket – mit Ausnahme von begleitenden Bestimmungen zur Pensionsanpassung 2020 – aber weitgehend zu.

Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes

Begleitend zur Steuerreform 2020 hat der Budgetausschuss mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit eine Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes angenommen. Die im Zuge der Sozialversicherungs-Organisationsreform geschaffenen Stiftungen sollen nicht nur von der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer, sondern auch von der Stiftungseingangssteuer befreit werden.

Budgetäre Vorbelastungen zur Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene

Im Zuge der Beratungen über die Steuerreform haben ÖVP und FPÖ weiters ein Bundesgesetz eingebracht, das den Verkehrsminister – im Einvernehmen mit dem Finanzminister – zu budgetären Vorbelastungen im Ausmaß von 11,024 Mrd. € ermächtigt. Mit diesem Betrag sollen in den kommenden 15 Jahren (2020 bis 2034) Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene finanziert werden. Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot im Personennah- und Regionalverkehr sowie im Personenfernverkehr im österreichischen Eisenbahnnetz auch auf jenen Strecken abzusichern, auf denen keine Kostendeckung oder Gewinne erreicht werden können. Diesem Gesetzentwurf stimmte im Ausschuss neben den Einbringern auch die SPÖ zu.

Niedrige Pensionen werden 2020 um bis zu 3,6% erhöht

Vom Budgetausschuss auf den Weg gebracht wurde auch das Pensionsanpassungsgesetz 2020, das für das kommende Jahr eine gestaffelte Pensionserhöhung bringt. Pensionen bis 1.111 € werden demnach um 3,6% steigen. Das gilt auch für die Ausgleichszulage und diverse Opferrenten, etwa nach dem Heimopferrentengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Über diesem Betrag wird die Erhöhung bis zu einer Pension von 2.500 € auf 1,8% abgeschmolzen. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € – das betrifft Gesamtpensionen über 5.220 € – eingezogen wurde.

Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 € (Wert 2019) auf 1.472 € steigen. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass betroffene AusgleichszulagenbezieherInnen durch die gleichzeitig vorgesehene Streichung der Steuerbefreiung der Ausgleichszulage keine Einkommenseinbußen erleiden. Hintergrund für die Streichung dieses Steuerprivilegs ist das Ziel, AusgleichszulagenbezieherInnen und Personen mit gleich hoher Eigenpension künftig steuerrechtlich gleichzustellen. Etwaige rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge (Stichwort “Negativsteuer”) sind bei der Berechnung der Ausgleichszulage ausdrücklich nicht zu berücksichtigen.

Die Zusatzkosten für die außerordentliche Pensionserhöhung werden mit insgesamt 367,6 Mio. € für 2020 angegeben. Davon entfallen 344 Mio. € auf den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG), 23 Mio. € auf Beamtenpensionen und 600.000 auf Opferrenten. Abseits der Pensionserhöhung erhalten Unternehmen mit der ASVG-Novelle mehr Zeit, um ihre Software an die neuen Meldepflichten für Lohndaten anzupassen: Die Frist, bis zu der keine Säumniszuschläge für bestimmte Meldeverstöße vorgeschrieben werden dürfen, wird rückwirkend um sieben Monate bis Ende März 2020 verlängert.

Kritik am Beschluss äußerten vor allem die NEOS. Sie sehen die Pensionsanpassung als teures “Wahlzuckerl” und würden das Geld lieber in Klimaschutz, Bildung und Infrastruktur investieren. Zudem halten sie die Beschlussfassung in der vorgenommenen Art und Weise für geschäftsordnungswidrig. Auch die Liste JETZT hat einige Bedenken, sie stimmte im Ausschuss – wie die SPÖ – dennoch für das Gesetz.

Abschaffung des Pflegeregresses: Bund gewährt Ländern auch 2019 und 2020 gesonderte Zweckzuschüsse

Auch ein Gesetzentwurf, der weitere Zweckzuschüsse an die Länder zur Abdeckung von Folgekosten durch die Abschaffung des Pflegeregresses zum Inhalt hat, hat im Budgetausschuss seinen Ausgang genommen. Demnach wird der Bund auch in den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich zu den im ASVG verankerten 100 Mio. € entsprechende Mittel aus dem Pflegefonds bereitstellen. Sie sollen jeweils im Dezember überwiesen werden, wobei die Berechnungsbasis für die Zuteilung der Mittel die Abrechnung 2018 bilden wird. Die Länder haben das Geld den betroffenen Gemeinden, Städten, Sozialhilfefonds und Sozialhilfeverbänden weiterzuleiten.

Schon 2018 hatte der Bund den Ländern zusätzlich zu den im ASVG verankerten 100 Mio. € weitere 240 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei eine genaue Abrechnung im Nachhinein vereinbart wurde.

Die SPÖ begründete die Ablehnung der Gesetzesinitiative damit, dass aufgrund der noch nicht vorliegenden Endabrechnung für 2018 nicht feststeht, wieviel Geld die Länder 2019 und 2020 erhalten werden. Sie brachte im Ausschuss deshalb einen Alternativvorschlag ein, der bei der Abstimmung über die Antragsteller hinaus jedoch nur die Zustimmung des Klubs JETZT erhielt und damit in der Minderheit blieb. Der Antrag sah einen vorläufigen Zweckzuschuss für beide Jahre von jeweils 300 Mio. € vor, wobei jene Beträge, die gemäß ASVG zur Auszahlung gelangen, angerechnet werden sollten.

Forderung nach einem Bericht über noch bestehende Sonderpensionsprivilegien

In diesem Zusammenhang mitverhandelt wird ein gemeinsamer FPÖ-SPÖ-Entschließungsantrag, der auf die Abschaffung noch bestehender Sonderpensionsregelungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich abzielt. In diesem Sinn wird die Regierung aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht über derzeit noch bestehende Pensionsprivilegien vorzulegen. Bereits im April 2018 sei eine Durchforstung einschlägiger Regelungen in Aussicht gestellt worden, wird dazu in den Erläuterungen festgehalten.

Gesetzliche Absicherung von Weihnachts- und Urlaubsgeld

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag wollen FPÖ und SPÖ auch die gesetzliche Absicherung von Weihnachts- und Urlaubsgeld erwirken. Diese 13. und 14. Sonderzahlung, die die allermeisten unselbständig Beschäftigten in Österreich zusätzlich zu ihrem monatlichen Gehalt erhalten, wird steuerlich begünstigt ausbezahlt, auch ist dafür kein Wohnbauförderungsbeitrag und keine Arbeiterkammerumlage zu entrichten.

Mit der angepeilten Gesetzesnovelle soll sichergestellt werden, dass künftig alle Beschäftigten in den Genuss der beiden Sonderzahlungen kommen, ohne am bestehenden Gestaltungsspielraum der Kollektivvertragspartner, was die Auszahlungsmodalitäten betrifft, zu rütteln. Die AntragstellerInnen heben in ihrem Entschließungsantrag hervor, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine wichtige Errungenschaft für ArbeitnehmerInnen darstellen und – laut einer Umfrage aus dem Jahr 2014 – mehr als ein Drittel der Beschäftigten das Geld für tägliche Ausgaben benötigt.

Bundeseinheitliche Regelungen für persönliche Assistenz

Einen Vorstoß zu bundeseinheitlichen Regelungen für die persönliche Assistenz für Personen mit Behinderung hat der Parlamentsklub JETZT vorgelegt. Die Bestimmungen sollen nicht nur die Assistenz am Arbeitsplatz umfassen, sondern auch für andere Lebensbereiche gelten und unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen sowie mit BehindertenvertreterInnen entwickelt werden, heißt es in dem Entschließungsantrag. Derzeit ist die persönliche Assistenz für den Privatbereich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, zudem sind die Unterstützungsleistungen laut Antragsbegründung oft nicht ausreichend, um die benötigte Anzahl von Assistenzstunden zu finanzieren.

Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze der Internetgiganten

Mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit hat das Abgabenänderungsgesetz 2020 den Budgetausschuss passiert. Um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, wird damit unter anderem die lange in der Öffentlichkeit diskutierte Digitalsteuer umgesetzt. Internetgiganten wie Facebook, Google oder Amazon werden mit Beginn des Jahres 2020 eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze abzuführen haben. Konkret sind jene Unternehmen betroffen, die einen weltweiten Umsatz von 750 Mio. € bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Mio. € erzielen, soweit diese in Österreich gegen Entgelt erbracht werden.

Die Steuer war auch Thema während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft. Im März 2019 war dann klar, dass der Vorschlag der EU-Kommission zu einer “Digital-Advertising-Tax” keine Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten findet. Einige Länder wie nun auch Österreich machen daher innerstaatlich einen Vorstoß. Der vorliegende orientiert sich am ursprünglichen EU-Modell.

Aus den aus der Digitalsteuer resultierenden Einnahmen sollen jährlich 15 Mio. € an österreichische Medienunternehmen gehen. Damit soll der digitale Transformationsprozess und der Ausbau digitaler Angebote gefördert werden. Durch einen Abänderungsantrag wurde zum Zwecke des Datenschutzes klargestellt, dass sich die Aufzeichnungen von IP-Adressen oder anderen Informationen zur Geolokalisierung auf das für die Gesetzesumsetzung erforderliche Ausmaß beschränken müssen.

NEOS und JETZT äußerten im Ausschuss dennoch Datenschutzbedenken. Für die SPÖ ist die Digitalsteuer außerdem nichts anderes als eine “Bagatellsteuer” und ein “Placebo”, auch die Liste JETZT hätte sich weitreichendere Maßnahmen gewünscht.

Das Abgabenänderungsgesetz 2020 bringt darüber hinaus u.a. auch Meldepflichten für Vermittlungsplattformen wie Airbnb und die Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen unter einem Wert von 22 €, was von den Ausschussmitgliedern ausdrücklich begrüßt wurde.

Wiederbelebung der Aktion 20.000

Die SPÖ will die ehemalige Aktion 20.000 für langzeitarbeitslose Personen über 50, die von der ÖVP-FPÖ-Koalition gestoppt worden ist, wiederbeleben. Dienstgeber, die vor dem 1. Juli 2019 im Rahmen dieser Aktion jemanden beschäftigt haben, sollen für bis zu weitere 12 Monate eine AMS-Förderung erhalten, schlagen die SozialdemokratInnen vor. In den Jahren 2019 und 2020 sollen dafür insgesamt jeweils 10 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik locker gemacht werden.

Umfassende Reform der Finanzverwaltung mit künftig nur mehr fünf Ämtern

Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS gab es im Budgetausschuss für eine von ÖVP und FPÖ gemeinsam beantragte umfassende Reform der österreichischen Finanzverwaltung. An die Stelle der 40 Finanzämter sollen ab 1. Juli 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten: das “Finanzamt Österreich” sowie das “Finanzamt für Großbetriebe” für Unternehmen mit jährlichen Umsätzen über 10 Mio. €. Die neun bestehenden Zollämter sollen ebenfalls zu einer bundesweit zuständigen Abgabenbehörde, dem “Zollamt Österreich”, zusammengeführt werden. Für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde soll das “Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)” errichtet werden.

SPÖ und Liste JETZT lehnten die Initiative im Ausschuss ab und begründeten das unter anderem mit der Befürchtung, dass Finanzämter im ländlichen Raum zugesperrt werden könnten und die Gefahr politischer Postenbesetzungen bestehe. Finanzminister Eduard Müller hält diese Befürchtungen allerdings für unbegründet. Vielmehr könnten ihm zufolge die anfallenden Akten durch die neue Organisation besser verteilt und regionale Strukturen gestärkt werden. Dass regionale Dienststellen erhalten bleiben, ist auch der ÖVP ein Anliegen.

Neuausrichtung und ausreichende budgetäre Ausstattung des VKI

Nachdem im letzten ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm die Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die Neuausrichtung der Mitgliederstruktur sowie eine verbindliche und dauerhafte Finanzierungsregelung (Bund, öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner) vereinbart wurden, hat die FPÖ einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vorgelegt. Darin fordern die AntragstellerInnen die zuständige Ministerin auf, dem Nationalrat gemeinsam mit dem bis zum 30. September 2019 vorzulegenden Bericht über die Ziele und Grundlagen des VKI eine verbindliche Finanzierungsgarantie zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Vereins zu präsentieren. Zu diesem Thema liegt auch ein SPÖ-Antrag mit Fristsetzung bis zum 24. September 2019 vor.

Erleichterungen bei mobilen Blutspendeaktionen

Aussicht auf Erfolg hat eine von ÖVP und SPÖ gemeinsam beantragte Novelle zum Blutsicherheitsgesetz. In Zukunft soll nicht mehr erforderlich sein, dass bei mobilen Vollblut-Spendeaktionen ständig ein hierfür geeigneter Arzt anwesend sein muss, der die gesundheitliche Eignung der SpenderInnen beurteilt und die Gewinnung des Blutes durchführt. Diese Aufgabe soll – ähnlich wie in der Schweiz oder in Finnland – an Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragen werden können. Die Zulassung zur Blutspende erfolge ohnehin auf Basis von streng standardisierten Vorgaben. Außerdem würden die Abläufe regelmäßig von der Leitung der Blutspendezentrale durch AmtsärztInnen und durch die AGES überwacht.

Ziel der Initiative ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Blutkonserven bestmöglich zu gewährleisten. Die geltenden strengen Vorgaben könnten dazu führen, dass zahlreiche geplante Blutspendeaktionen abgesagt werden müssen, geben die AntragstellerInnen zu bedenken.

Initiativen zur Reduktion und besseren Kontrolle von Tiertransporten sowie zu schärferen Sanktionen

Um eine deutliche Reduktion von Tiertransporten in den nächsten fünf Jahren geht es der SPÖ, die dazu drei Entschließungsanträge vorgelegt hat.

So wird ein Plan eingefordert, der für landwirtschaftliche Betriebe Strategien aufzeigen soll, wie sie ihre Produkte stärker regional vermarkten können. Außerdem sollen Empfehlungen für Alternativen in der landwirtschaftlichen Produktion enthalten sein, die mit weniger und kürzeren Transporten von Zucht- und Nutztieren verbunden sind. Ziel der Initiative ist es, die Tiertransporte deutlich zu reduzieren.

Eine weiterer Punkt betrifft die Ausweitung der Kontrollen durch Festlegung einer höheren Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg.

Schließlich fordert die SPÖ die Gesundheitsministerin auf, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung einzusetzen, um zu gewährleisten, dass all jenen Transporteuren, die mehr als zwei ernste Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben begangen haben, die Zulassung für die Durchführung von Tiertransporten in allen EU-Mitgliedsstaaten dauerhaft entzogen wird. Zum Thema Lebendtiertransporte liegt außerdem auch ein FPÖ-Antrag mit Frist bis 24. September 2019 vor.

Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen

Mit der Forderung nach einer Kastrationspflicht für sogenannte Freigängerkatzen hat die SPÖ eine weitere Initiative im Bereich Tierschutz vorgelegt. Die besonders rasante und unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die einen Zugang zur Natur haben, führe zu enormem Tierleid, da viele zu “Wildkatzen” würden und sich dann allein “durchschlagen” müssten, so die Argumentation. Dies befördere nicht nur Krankheiten, sondern habe auch einen negativen Einfluss auf die Singvögelpopulation, zumal ein Katzenpaar innerhalb von vier Jahren bis zu 2.000 Nachkommen zeugen könne.

Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer zum Erhalt der Regenwälder

In diesem Entschließungsantrag geht es der Parlamentsfraktion JETZT um einen Beitrag zum Erhalt der Regenwälder, deren Fortbestand angesichts der globalen Erwärmung und der drohenden Klimakatastrophe zur Überlebensfrage für die Menschheit werde. Deshalb soll die Bundesregierung im Rahmen des nächsten UN-Klimagipfels in New York eine Initiative für den Regenwald starten, mit dem Ziel, Mittel für regelmäßige Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer der besonders gefährdeten Waldgebiete aufzubringen.

Europa habe in den vergangenen Jahrhunderten seine eigenen Urwälder fast vollständig gerodet. Nun werde von den wirtschaftlich weit schwächeren Ländern mit Regenwaldvorkommen verlangt, im Interesse der gesamten Menschheit auf die Rodung zu verzichten, so die Begründung des Antrags. Da sei es nur recht und billig, wenn dieser Verzicht einzelner Grundeigentümer von der internationalen Staatengemeinschaft, die davon profitiert, entgolten wird.

Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus

Sowohl SPÖ als auch ÖVP und NEOS setzen sich für den erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft von Nachkommen österreichischer NS-Opfer ein.

Gemäß dem von der SPÖ vorgelegten Antrag auf Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes sollen Nachkommen österreichischer NS-Opfer – wie die geflüchteten Opfer selbst – einen privilegierten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten, auch wenn sie nicht in Österreich leben und bestimmte andere Vorgaben nicht erfüllen. Gelten soll das Einbürgerungsprivileg bis einschließlich der dritten Generation (UrenkelInnen), wobei der Antrag auch eine Erstreckung auf deren Kinder erlauben würde.

Schon nach der geltenden Rechtslage gibt es für Personen, die vor dem NS-Regime geflüchtet sind, eine unbürokratische Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, sofern nicht bestimmte Ausschließungsgründe vorliegen. Dazu gehören etwa Verurteilungen für schwere Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie. Diese Ausschließungsgründe sollen gemäß dem vorliegenden Antrag auch für deren Nachkommen gelten. Mehr Nachsicht für beide Gruppen fordert die SPÖ zugleich bei Verstößen gegen fremdenrechtliche Bestimmungen: So soll etwa ein verhängtes Aufenthaltsverbot oder eine Rückkehrentscheidung für sich allein noch kein Hindernis für die Wiedererlangung bzw. Neuverleihung der Staatsbürgerschaft sein.

Die NEOS haben ebenso einen Vorstoß in Richtung erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus gemacht und eine entsprechende Änderung im Staatsbürgerschaftsgesetz beantragt. Sie weisen auf das Regierungsprogramm der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition hin und meinen, diesem begrüßenswerten Vorhaben sollte ohne weitere Verzögerung Rechnung getragen werden.

Auch die ÖVP strebt im Sinne des Programms der Regierung Kurz eine entsprechende Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes an, sieht in einigen Punkten aber noch Klärungsbedarf. Mit dem vorgelegten Entschließungsantrag fordert sie den Innenminister auf, ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Mehr finanzielle Mittel zur Verhinderung von Gewalt an Frauen

Mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag sprechen sich FPÖ und ÖVP für mehr finanzielle Mittel zur Verhinderung von Gewalt an Frauen aus. Konkret wird die Frauenministerin aufgefordert, sich in den nächsten Budgetverhandlungen für ein angemessenes Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung einzusetzen.

Dem Antrag zufolge standen laut Bundesvoranschlag 2018 und 2019 für den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung jeweils 10,15 Mio. € zur Verfügung. Der Voranschlag sei damit seit 2009 unverändert geblieben, so die Antragstellerinnen. In der Mittelverwendung werde außerdem ersichtlich, dass 99% des Budgets für direkte oder indirekte Gewaltschutzmaßnahmen und Präventionsarbeit verwendet werden. Daraus ergebe sich eindeutig, dass mehr Budget benötigt werde, um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu helfen und präventiv tätig werden zu können.

Forderung nach einem “Korruptionsbericht”

Die NEOS fordern den Justizminister auf, dem Nationalrat einen jährlichen Korruptionsbericht vorzulegen. Darin sollte eine umfassende statistische Darstellung der Tätigkeit der Strafjustiz bei Korruptionstatbeständen sowie eine Systemanalyse dieses Deliktspektrums enthalten sein. Dies deshalb, weil zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption nur dann getroffen werden können, wenn detaillierte Statistiken und Analysen in Bezug auf Korruptionsdelikte bekannt und daraus Muster und systematische Erkenntnisse ableitbar sind, so die NEOS in ihrem Entschließungsantrag.

Neuorganisation des Justizministeriums: Unabhängigkeit der Weisungssektion gewährleisten

SPÖ, NEOS und JETZT drängen gemeinsam auf eine Neuorganisation des Justizministeriums und haben dazu einen Initiativantrag auf Änderung des Bundesministeriengesetzes eingebracht. Konkret geht es den drei Parteien darum, jene Organisationseinheit des Justizministeriums, die für Einzelstrafsachen sowie für Angelegenheiten des ministeriellen Weisungsrechts zuständig ist, von anderen für das Strafrecht zuständigen Organisationseinheiten, insbesondere der Strafrechtslegistik, zu trennen. Gleichzeitig soll normiert werden, dass die “Weisungssektion” direkt und ausschließlich dem Justizminister unterstellt ist.

Die vorgeschlagene Organisationsstruktur sei jahrelang gängige Praxis im Justizministerium gewesen und habe sich in hohem Maß bewährt, heben die InitiatorInnen in den Erläuterungen zum Gesetzesantrag hervor. Erst unter Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sei eine gemeinsame Sektion “Strafrecht” eingerichtet worden. Mit der Rückkehr zur alten Regelung wollen die drei Parteien eine möglichst hohe Unabhängigkeit der Weisungssektion gewährleisten. Zudem soll durch den Zusatzpassus sichergestellt werden, dass Weisungen nur direkt durch den Minister – und nicht etwa via Generalsekretär – erteilt werden können.

Staatsanwaltschaft ersucht um Auslieferung der Abgeordneten Pilz und Dönmez

Am Ende des Sitzungstags stehen noch zwei Auslieferungsbegehren auf der Tagesordnung. Zum einen ersucht die Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Peter Pilz wegen des Verdachts der Verleumdung, zum anderen will die Staatsanwaltschaft Linz Ermittlungen gegen Abgeordneten Efgani Dönmez wegen möglicher gefährlicher Drohung einleiten. Voraussetzung für die Aufnahme dieser beiden Punkte in die Tagesordnung ist der rechtzeitige Abschluss der Beratungen des Immunitätsausschusses. Er tritt kurz vor der Sondersitzung zusammen. (Schluss) jan/keg/mbu/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/MEDIA/ mitverfolgt werden.

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